Besteuerung von Silber
Silber als Anlageform erfreut sich großer Beliebtheit – doch die Besteuerung von Silbermünzen und -barren kann für Käufer und Investoren ein komplexes Thema sein. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Mehrwertsteuer auf Silber, die Differenzbesteuerung und praktische Tipps für den Kauf.
Mehrwertsteuer für Silbermünzen, Silberbarren und Münzbarren aus Silber
Die reguläre Mehrwertsteuer für Silberbarren und Silbermünzen beträgt 19 % und entspricht damit dem vollen Mehrwertsteuersatz.
Für Münzen aus Silber gibt es jedoch zwei Fälle, in denen Münzhändler die günstigere Differenzbesteuerung anwenden können:
- Der Händler hat die Silbermünzen vor dem 01. Januar 2025 erworben.
- Der Händler hat die Silbermünzen von privaten Verkäufern erworben.
Beim Kauf und Verkauf von Silbermünzen von privat an privat fällt keine Mehrwert- beziehungsweise Umsatzsteuer an. Das übliche Preisniveau am Sekundärmarkt spiegelt die Besteuerung aber in etwa wider.
Was ist die Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Form der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer aus Sicht des Endkunden). Bei diesem Modell wird nicht der gesamte Preis der Silbermünzen mit 19 % besteuert, sondern lediglich die Differenz zwischen dem An- und Verkaufskurs des Händlers.
Entwicklung der Besteuerung von Silbermünzen
Bis zum 31. Dezember 2013 galt für Silbermünzen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dieser wurde am 1. Januar 2014 aufgrund der steuerrechtlichen Harmonisierung in der EU auf 19 % angehoben.
Die Anhebung führte zu der verbreiteten Nutzung der Differenzbesteuerung. Anders als heute konnten Händler diese bis Ende 2024 auch für neu geprägte Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland anwenden.
Besteuerung von Münzbarren
Da es sich bei Münzbarren aus Sicht des Steuerrechts um Münzen handelt, ist die Besteuerung beider Produktgruppen identisch. Weitere Informationen zu Münzbarren finden Sie in dem Artikel „Münzbarren“ hier auf SILBER.DE.
Praktischer Tipp für Käufer von Silbermünzen und Münzbarren
Wenn Sie Silbermünzen oder Münzbarren kaufen, sollten Sie immer auf die im Angebot genannte Mehrwertsteuer achten.
Sind dort 19 % angegeben, ist es gut möglich, dass Sie dasselbe Produkt an anderer Stelle mit der günstigeren Differenzbesteuerung erwerben können.
Silbermünzen, die Händler vor 2025 erworben und bereits differenzbesteuert in die EU importiert haben, können weiterhin unter der Differenzbesteuerung verkauft werden – jedoch nur, solange sie sich im Lagerbestand des Händlers befinden. Die Möglichkeit, die Differenzbesteuerung auf Silbermünzen aus Privatbeständen anzuwenden, bleibt hingegen zeitlich unbegrenzt bestehen.
Wichtiger Hinweis: Dieser allgemeine Informationstext zur Mehrwertsteuer von Silbermünzen entspricht dem Stand vom März 2025 und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität kann keine Haftung übernommen werden.
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