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Schliessfach bei der Bank
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Beitragvom: 01.12.2010, 21:42 Nach oben Nach unten
MarkusNRW
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Habe mein Silber bzw. Gold seit kurzen bei der Sparkasse im Schliessfach gelagert. Was kann passieren wenn die Bank für mehrere Tage geschlossen ist ? Kann ich mit guten Gewissen mein Edelmetall dort lagern ? Ich habe gehört das unter Umständen jemand vom Finanzamt das Schliessfach sehen möchte ! Wüsste aber nicht wo ich es sonst lagern könnte..
vom: 01.12.2010, 21:42 Nach oben Nach unten
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Beitragvom: 01.12.2010, 21:46 Nach oben Nach unten
eBullion
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Ach, was soll schon passieren... Ist sicherer wie daheim: die Versicherungssumme beträgt glaube ich 10k pro Fach aber da mache ich mir keine Gedanken... Hab meine Schätze auch in Schließfächern gelagert...
Ich verstecke meine Schätze ja nicht vorm Fiskus - sollen gerne vorbeikommen und staunen:)
Beitragvom: 01.12.2010, 21:54 Nach oben Nach unten
Finerus
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@MarkusNRW

Also zum Thema Schließfach ist wirklich schon viel geschrieben worden. Dazu gibt es höchst unterschiedliche Meinungen.

Brauchst Du den Inhalt Deines Schließfachs dringend, wenn es mal zu einer Krise kommen sollte? Erwartest Du eine Krise? Tja, dann hilft Dir doch nur Dein ganz persönlicher ABC-Schutzbunker für Arme, aus dem Baumarkt für 50 bis 500€. Viel Spaß damit.

Hast Du ein eigenes Haus? Dann würde ich mal den Kellerbereich in Eigenregie "härten". Ein Panikraum, gut ausgerüstet mit allem Nötigen, bietet der Familie Schutz und sollte sich prinzipiell auch als privater Tresorraum ganz gut machen.

Ansonsten, wenn Du den Sparkassen in NRW mit ihrer grundsoliden Mutter WestLB misstrauen solltest, fahr doch einfach mal in die gute Schweiz, z.B. nach Rheineck. Dort gibt es noch genügend Konti und Schließfächer für EURO-skeptische Deutsche.
Beitragvom: 01.12.2010, 22:02 Nach oben Nach unten
MarkusNRW
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Dieses schreibt heute das Handelsblatt

http://www.handelsblatt.com/meinung....nschnitt-aussehen;2702883



Alle Tresorfächer in Banken oder Geldinstituten sind versiegelt worden und warten auf bevorstehende gesetzliche Maßnahmen. Mithin ist jeder Verkauf, Ankauf oder die Bewegung von solchem Gold oder Silber innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Gebiete verboten, sowie jedes Devisengeschäft und jede Bewegung von solchen Metallen über die Grenze.

Der Besitz dieser verbotenen Metalle sowie die Unterhaltung eines Schließfachs für deren Lagerung ist der Regierung durch die Bank- und Versicherungsunterlagen bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Schließfach versiegelt bleiben muss und nur in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzamtes geöffnet werden darf.
Beitragvom: 01.12.2010, 22:09 Nach oben Nach unten
Aktionspotenzial
500 g Barren Mitglied


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MarkusNRW hat Folgendes geschrieben:
Ich habe gehört das unter Umständen jemand vom Finanzamt das Schliessfach sehen möchte


einfach so möchten tut das keiner ( § 30a ! , 193 und 281ff AO)
soweit ich weiß bedarf es dazu einer konkreten Anordnung z.b. wenn dir eine Pfändung angedroht wird und du nicht zahlen willst könnte irgendwann dein Schließfach dran kommen aber bis es soweit kommt.
wenn du von deinem Geld Edelmetalle kaufst interessiert das steuerlich niemanden eher dann wenn du es wieder verkaufen willst unter bestimmten Voraussetzungen.
ich würd mir da keinen Kopf machen.
solltest du mal eine eidesstattliche versicherung abgeben müssen dann aber bitte das Em erwähnen sowas könnte sonst schnell auffliegen und das wäre unangenehm.
Beitragvom: 01.12.2010, 22:14 Nach oben Nach unten
Lunarjäger
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Ich traue meiner Bank keine größere Summe an Bargeld an. So werde ich garantiert ihr auch kein EM an vertrauen.
Wo möglich müßte ich noch auf Öffnungszeiten achten.
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Beitragvom: 01.12.2010, 22:15 Nach oben Nach unten
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MarkusNRW hat Folgendes geschrieben:
Wüsste aber nicht wo ich es sonst lagern könnte..


bei mir zu Hause wär noch etwas Platz vorhanden smilie_11 smilie_16
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Beitragvom: 01.12.2010, 22:21 Nach oben Nach unten
99Suki
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MarkusNRW hat Folgendes geschrieben:
Dieses schreibt heute das Handelsblatt

http://www.handelsblatt.com/meinung....nschnitt-aussehen;2702883



Alle Tresorfächer in Banken oder Geldinstituten sind versiegelt worden und warten auf bevorstehende gesetzliche Maßnahmen. Mithin ist jeder Verkauf, Ankauf oder die Bewegung von solchem Gold oder Silber innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Gebiete verboten, sowie jedes Devisengeschäft und jede Bewegung von solchen Metallen über die Grenze.

Der Besitz dieser verbotenen Metalle sowie die Unterhaltung eines Schließfachs für deren Lagerung ist der Regierung durch die Bank- und Versicherungsunterlagen bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Schließfach versiegelt bleiben muss und nur in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzamtes geöffnet werden darf.


Die Äußerung bezüglich der Schliessfächer stammt aber nicht vom Handelsblatt. Es steht im Posting eines Users der seiner Phantasie freien Lauf lässt. Ein kleiner aber wichtiger Unterschied.
Beitragvom: 01.12.2010, 22:28 Nach oben Nach unten
Silbermichel
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99Suki hat Folgendes geschrieben:
MarkusNRW hat Folgendes geschrieben:
Dieses schreibt heute das Handelsblatt

http://www.handelsblatt.com/meinung....nschnitt-aussehen;2702883



Alle Tresorfächer in Banken oder Geldinstituten sind versiegelt worden und warten auf bevorstehende gesetzliche Maßnahmen. Mithin ist jeder Verkauf, Ankauf oder die Bewegung von solchem Gold oder Silber innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Gebiete verboten, sowie jedes Devisengeschäft und jede Bewegung von solchen Metallen über die Grenze.

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Die Äußerung bezüglich der Schliessfächer stammt aber nicht vom Handelsblatt. Es steht im Posting eines Users der seiner Phantasie freien Lauf lässt. Ein kleiner aber wichtiger Unterschied.


Das ist richtig,aber der User wollte wohl mal ein Szenario darstellen,wie es in naher oder auch fernerer Zukunft aussehen könnte.
Oder will das hier jemand gänzlich ausschließen? smilie_08
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Beitragvom: 01.12.2010, 22:39 Nach oben Nach unten
99Suki
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Hab ich schon kappiert.

Aber im ist das realistisch?

Um so weit in das Persönliche Eigentum eimgreifen zu können braucht es eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Da reicht ein einfacher Brief der Kanzlerin oder auch ein Ministererlaß meiner Ansicht nach nicht aus.

Und ein Gesetz braucht eine gewisse Vorlaufzeit.

Es bliebe also genug Zeit zu reagieren.
Was die ganze Sache dann auch wieder witzlos machen würde.
Beitragvom: 01.12.2010, 22:41 Nach oben Nach unten
Lunarjäger
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Sollten aber von heut auf morgen die Banken geschlossen werden, sind auch die Fächer verschlossen. smilie_22
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Beitragvom: 01.12.2010, 22:45 Nach oben Nach unten
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Zuletzt bearbeitet von ***gollum*** am 01.12.2010, 22:46, insgesamt einmal bearbeitet
Beitragvom: 01.12.2010, 22:45 Nach oben Nach unten
Silbermichel
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99Suki hat Folgendes geschrieben:


Um so weit in das Persönliche Eigentum eimgreifen zu können braucht es eine entsprechende Gesetzesgrundlage.

Na dann lese mal das hier!
Oder google einfach mal nach Notstandsgesetze.
Das kann ganz schnell gehen,wenn es um die nationale Sicherheit geht.
Oder in Zukunft um die der EU.
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Beitragvom: 01.12.2010, 22:50 Nach oben Nach unten
Silbersparer
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Ein Restrisiko bleibt, das man bei einer Beschlagnahmung einen Teil seiner EM verliert. Allerdings könnte man dann auch so weit gehen, das die Online-Händler gestürmt werden und die Adressdaten verlangt werden.

Einen finanziellen Notstand wird man auch nicht beheben können in dem man das bischen EM , dass in den Schließfächern liegt beschlagnahmt.

Die Lösung die immer mehr andiskutiert wird ist das die Anleihen besitzer in Zukunt abschläge hinnehmen müssen.

Jede Lagerung hat Vor-und Nachteile zuhause kann es mir auch geklaut werden, von der Freundin mitgenommen werden... usw.

Man kann die Stücke auch in der Schweiz lagern funktioniert aber erst ab gewissen Mindestsummen.
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Beitragvom: 01.12.2010, 22:53 Nach oben Nach unten
Lunarjäger
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