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Mehrwertsteuer auf gesetzliche Zahlungsmittel
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Beitragvom: 07.12.2011, 02:47 Nach oben Nach unten
Bettelmönch
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Kann mir mal Jemand aufdröseln, warum ich auf gesetzliche Zahlungsmittel, wie:

- Philharmoniker = 1,5 Euro
-Britannia = 2 Pfund

usw Mehrwertsteuer beim Kauf zahlen muß?

Habe ich die beim Erwerb/Tausches eines 2-Eurostückes in der selben Höhe zu entrichten?

smilie_08

Grüße, Bettelmönch
vom: 07.12.2011, 02:47 Nach oben Nach unten
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Beitragvom: 07.12.2011, 08:59 Nach oben Nach unten
DerSchwede
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Bettelmönch hat Folgendes geschrieben:
Kann mir mal Jemand aufdröseln, warum ich auf gesetzliche Zahlungsmittel, wie:

- Philharmoniker = 1,5 Euro
-Britannia = 2 Pfund

usw Mehrwertsteuer beim Kauf zahlen muß?

Habe ich die beim Erwerb/Tausches eines 2-Eurostückes in der selben Höhe zu entrichten?

smilie_08

Grüße, Bettelmönch



Weil Vaterstaat weiß, dass du damit nicht deineZigaretten kaufen gehst, sondern aufs Silber spitz bist und daher ausnahme regeln definiert hat Very Happy
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Beitragvom: 07.12.2011, 11:54 Nach oben Nach unten
DeKlaas
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Bettelmönch hat Folgendes geschrieben:
Kann mir mal Jemand aufdröseln, warum ich auf gesetzliche Zahlungsmittel, wie:

- Philharmoniker = 1,5 Euro
-Britannia = 2 Pfund

usw Mehrwertsteuer beim Kauf zahlen muß?

Habe ich die beim Erwerb/Tausches eines 2-Eurostückes in der selben Höhe zu entrichten?

smilie_08

Grüße, Bettelmönch


Das liegt am Verhältnis von Nenn- zu Metallwert.
Konkret kommt hier wohl § 4, Nr. 8b UStG zur Anwendung, wonach Steuerbefreiung nicht gilt "... wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,"
Beitragvom: 07.12.2011, 11:56 Nach oben Nach unten
Kursprophet
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Wie berechnen sie die denn dann beim Libertad ??? smilie_11
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Beitragvom: 07.12.2011, 12:09 Nach oben Nach unten
psychonaut-hh
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Ja, interessante Frage. Und wenn ich nun beim vielzitierten Bäcker
mit meinen Unzen zum Nennwert bezahle ... kann ich mir die seinerzeit
bezahlte Steuer dann vom Staat zurückholen? smilie_08

Wär ja mal ein lustiges Experiment... smilie_02
Beitragvom: 07.12.2011, 12:30 Nach oben Nach unten
DeKlaas
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Tja Frosch, in der Tat eine spannende Frage.
Nicht wegen des fehlenden aufgeprägten Nominals sondern weil der Libertad ja mit dem Silberwert Zahlungsmittel in Mexiko ist. Ich weiß auch nicht wie die das dort regeln, ob etwa ein libertadspezifischer Bezugskurs festgelegt wird. Denn wer ließe sich schon mit dynamischen Nominalen bezahlen?


Zuletzt bearbeitet von DeKlaas am 07.12.2011, 13:59, insgesamt einmal bearbeitet
Beitragvom: 07.12.2011, 12:46 Nach oben Nach unten
Kursprophet
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Der Libertad wird nach dem Londoner Silberfixing bewertet , man könnte also sagen das er täglich ein neues Nominal hat und zugleich keines !
Steuerlich müsste man ihn demnach mit Nominal Null bewerten denke ich !?

Als Zahlungsmittel wird ja auch keine andere Währung neu besteuert denn auch der Wert des Euro oder des Yuan etc etc wird ja letztlich auch immer wieder mit der Leitwährung US-Dollar verglichen und bemessen !
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Beitragvom: 07.12.2011, 13:36 Nach oben Nach unten
DeKlaas
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Kursprophet hat Folgendes geschrieben:
Der Libertad wird nach dem Londoner Silberfixing bewertet , man könnte also sagen das er täglich ein neues Nominal hat und zugleich keines !


Ja eben daraus erwüchse ja das Problem auf das ich in meinem letzten Beitrag abzielte. Man kann keinen Handel treiben mit einem Zahlungsmittel, dessen Wert täglich schwankt.

Deshalb müßte man IMO zu einem Fixtag am Silberpreis orientiert einen Nennwert festlegen der ab dann für einen bestimmten Zeitraum, z.B. ein Jahr, gilt. Liegt der Silberkurs über diesem Nennwert wird keiner damit bezahlen wollen, liegt er darunter dann schon eher und jeder hat bis zum nächsten Fixtag die Wahl ob er seine Libertads in Papiergeld umtauscht oder ob er auf die Entwicklung des Silberpreises spekuliert.

Die Frage ist, ob das in Mexiko so gehandhabt wird und wo die Nennwerte dann so liegen. Erst dann kann man was zur steuertechnischen Seite Libertads hierzuland sagen.
Beitragvom: 07.12.2011, 13:53 Nach oben Nach unten
DerSchwede
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DeKlaas hat Folgendes geschrieben:


Die Frage ist, ob das in Mexiko so gehandhabt wird und wo die Nennwerte dann so liegen. Erst dann kann man was zur steuertechnischen Seite Libertads hierzuland sagen.



ich glaube (glaube nicht wisse smilie_02 ) das in Mexiko ungefähr genau soviele Leute tatsächlich mit Libertads
bezahlen wie hier versuchen mit Philharmonikern die Parkuhr zu füttern... keine!

das ist alles nur Theorie - und nachdem es keinen echten Anlassfall gibt der die Theorie widerlegt, wieder der Libertad genauso behandelt (steuerlich) wie alle anderen Münzen auch wenn kein Wert draufsteht.

Mexiko sagt "Münze gleichviel wert wie Silber" und war somit im vergleich zu DE sehr schlau, wo der Silberwert den Nennwert überstiegen hat und damit die Regierung gezwungen hat die Münzen aus dem Programm zu nehmen... das kann in Mexiko nicht passieren.

Würdest man jetzt mit einer Mwst Rechnung vors OLG ziehen, und den Fall, das diese Münze den selben Nennwert hat wie der Silberwert, mit einem findigen Anwalt durchkauen , und damit die Regelung nicht greift , denke ich aber hätte man gute Chancen die Mwst wieder zu bekommen und einen PF zu schaffen,

aber machen müsste es einer Very Happy
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