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Legales Gold über die schweizer Grenze ohne Auflagen?
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Beitragvom: 20.09.2011, 10:40 Nach oben Nach unten
Leon
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Man darf ja nur maximal 15000 Euro an Bargeld mit über die Grenze in die Schweiz oder umgekehrt nach Deutschland nehmen ohne eine Verpflichtung es beim Zoll zu deklarieren.
Wie sieht das mit legalem GOLD aus? Dürfen Goldbarren und Goldmünzen in beliebiger Höhe ein und ausgeführt werden ohne dies deklarieren zu müssen? Oder gibt es auch da Vorschriften?
vom: 20.09.2011, 10:40 Nach oben Nach unten
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Beitragvom: 20.09.2011, 10:52 Nach oben Nach unten
Finerus
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Hallo Leon,

schon seit 2007 beträgt die höchstzulässige anmeldungsfreie Bargeldmenge an den EU-Aussengrenzen nur noch 10.000 Euro. Edelmetalle und andere liquide Wertsachen sind ebenfalls meldepflichtig und werden meines Wissens dem Bargeld gleichgestellt. Angaben ohne Gewähr. Bitte selbst beim Zoll informieren.
Beitragvom: 20.09.2011, 12:02 Nach oben Nach unten
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Beitragvom: 20.09.2011, 12:51 Nach oben Nach unten
MapleHF
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... nun, dem Gold sieht man es ja nicht an, ob es mit versteuertem oder unversteuertem Geld (soll ja Leute geben, die sowas haben) erworben wurde. Daher gilt immer die 10.000 €-Grenze.

Wenn es legal ist, also mit versteuertem Geld erworben wurde, spricht aber nichts dagegen, das beim Grenzübertritt anzumelden und schon ist man auf der sicheren Seite.

MapleHF
Beitragvom: 20.09.2011, 17:24 Nach oben Nach unten
SilberstattPapier
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MapleHF hat Folgendes geschrieben:
Wenn es legal ist, also mit versteuertem Geld erworben wurde, spricht aber nichts dagegen, das beim Grenzübertritt anzumelden und schon ist man auf der sicheren Seite.
MapleHF


Es könnte allerdings etwas dagegen sprechen, wenn man z.B. im Alter Hartz IV beziehen wird oder beim Staat / Finanzamt mal Außenstände haben könnte oder ... wenn ... und ...
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Beitragvom: 20.09.2011, 19:09 Nach oben Nach unten
joakim7
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Zitat:
Es könnte allerdings etwas dagegen sprechen, wenn man z.B. im Alter Hartz IV beziehen wird oder beim Staat / Finanzamt mal Außenstände haben könnte oder ... wenn ... und ...


....oder weil 2013 mit einiger Wahrscheinlichkeit der Finanzminister Trittin heissen könnte (ex?-kb)
... oder weil 2013 eventuell der nächste Bundeskanzler Trittin heissen könnte und zur Mehrheitsbeschaffung
Ministerin Wagenknecht ("Eigentum ist Diebststahl") unverzichtbar würde

spricht auch nix dagegen, beim Grenzübertritt einfach unterhalb der Meldepflicht zu bleiben.

Gruss
joakim7
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Zuletzt bearbeitet von joakim7 am 29.09.2011, 10:24, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitragvom: 20.09.2011, 19:53 Nach oben Nach unten
Finerus
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@leon

Wer sein versteuertes Geld aus der Schweiz zurückholen möchte, kann dies ja problemlos deklarieren. Ansonsten ist Geld seit Gründung der Eidgenossenschaft dort doch besonders sicher aufgehoben. Und wenn es schon mal dort ist? Andere wären vielleicht froh, sie könnten ihre Ersparnisse noch ohne Umstände und v.a. ohne Aufsehen in die Schweiz verbringen.

Wer den kleinen Grenzverkehr per Boot am Bodensee nutzt, bleibt i.d.R. von lästigen Zollkontrollen verschont. Aber auch da gelten selbstverständlich die o.g. Beschränkungen zum Geldverkehr bzw. Mitführung von Edelmetallen.
Beitragvom: 20.09.2011, 20:28 Nach oben Nach unten
RBS
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Einfuhr in die Schweiz, Info hier:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_pr..../01499/index.html?lang=de


Ausfuhr nach DE:

(Bericht hier: http://www.goldreporter.de/die-folg....us-der-schweiz/gold/6925/)

Deklarationspflicht, gerade auch Gold ! Ist zwar Abgabenfrei, kann aber nette Probleme nachträglich mit dem FA bedeuten:

Die Folgen einer privaten Goldbarren-Überführung aus der Schweiz


Der Zoll meldete den Goldtransport an das Finanzamt (Foto: Alterfalter - Fotolia)

Was passiert, wenn man als deutscher Heimkehrer mit 4,5 Kilo Gold an der Grenze zur Schweiz gefilzt wird? Ein Ehepaar machte kürzlich diese Erfahrung.

Wie das Schweizer News-Portal Nachrichten.ch berichtet, ist am vergangenen Dienstag ein deutsches Ehepaar beim Grenzübergang Kreuzlingen-Konstanz mit 4,5 Kilogramm Gold im Gepäck von deutschen Zöllnern gefilzt worden.

Die mitgeführten Goldbarren in verschiedenen Größen hatten einen aktuellen Wert von knapp 150.000 Euro. Das Paar gab an, das Edelmetall zuvor in einem Schweizer Depot angelegt zu haben.

Die Ware war bei Zoll nicht angemeldet und das war auch nicht nötig. Nur Bargeld ab 10.000 Euro aufwärts muss an der Deutsch-Schweizerischen Grenze deklariert werden. Und Gold wird laut dem Hauptzollamt Singen nicht zu den Barmitteln gezählt.

Was war das Ende vom Lied? Die Deutschen konnten unbehelligt mit dem Gold passieren. Der Goldtransfer wurde allerdings dem deutschen Finanzamt gemeldet, „damit die Kapitalanlage nun auch steuerlich erfasst wird.“


Gruss
RBS
Beitragvom: 20.09.2011, 22:52 Nach oben Nach unten
joakim7
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RBS hat Folgendes geschrieben:
Nur Bargeld ab 10.000 Euro aufwärts muss an der Deutsch-Schweizerischen Grenze deklariert werden. Und Gold wird laut dem Hauptzollamt Singen nicht zu den Barmitteln gezählt.

RBS


aber am AB Zollübergang Rheinfelden eben doch, Gold= Bargeld.

gruss
joakim7
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Zuletzt bearbeitet von joakim7 am 29.09.2011, 10:26, insgesamt einmal bearbeitet
Beitragvom: 21.09.2011, 03:40 Nach oben Nach unten
Silberjunge
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...... Oder
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Beitragvom: 21.09.2011, 05:44 Nach oben Nach unten
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Das mit dem Nominalwert zählt nicht, sondern der tatsächliche Wert.

Sonst könntest Du auch für 100 Australische Dollar jeweils eine Unze Gold einführen, das wäre effizienter.

Aber: Ist Quatsch, es gilt der tatsächliche Wert und nicht der Nominalwert.
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Beitragvom: 21.09.2011, 07:22 Nach oben Nach unten
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Ich denke das wird besonders interessant für so manche "Einkaufsgemeinschaften".
Diese werben ja geradezu damit, dass gemeinschaftlich Gold, Silber in großen Mengen gekauft wird.
Das Gold & Silber wird dann in Zollfreilagern gelagert.

Manche davon fast 4000 Mitglieder, 170 Millionen EUR in Gold und Silber.
Was ich mich immer frage, wie funktioniert das im "Ernstfall" eigentlich?

Fahren jeden Tag ein paar hundert Autos ins Bauhaus um dort eine Metallsäge, Maßband und Wage zu kaufen?
Danach geht´s in einer langen Reihe zur Schweizer Grenze?
Ja und dann?

LG,
SYS smilie_21
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Der Osteuropäer hat seine Zukunft schon einmal erlebt...
Plonken ist hoeflich. (Oliver Gassner in de.org.ccc)
Beitragvom: 21.09.2011, 07:25 Nach oben Nach unten
Silberjunge
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999.9 hat Folgendes geschrieben:
Das mit dem Nominalwert zählt nicht, sondern der tatsächliche Wert.

Sonst könntest Du auch für 100 Australische Dollar jeweils eine Unze Gold einführen, das wäre effizienter.

Aber: Ist Quatsch, es gilt der tatsächliche Wert und nicht der Nominalwert.



Hast recht:

http://www.silbernews.at/08news/sil....009/03c1989c4f0ed8f10.php

Habs aber schonmal im Fernsehen gesehen.
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Beitragvom: 21.09.2011, 09:03 Nach oben Nach unten
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Silberjunge hat Folgendes geschrieben:
...... Oder
6666 Philis mitnehmen, haben einen Nominalwert von 9999€!
Machen angeblich sogar ziemlich viele.......



Achtung Achtung !

Jetzt nichts durcheinanderbringen:

Gem. § 12a ZVG (Zollverwaltungsgesetz) -ehemals §12a FVG (Finanzverwaltungsgesetz)- sind Bargeld, Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel (Schecks, Wechsel, Sparbuch etc.) über 10.000 € beim Grenzübertritt anzumelden.

Diese Deklarationspflicht besteht nur bei Einfuhren/Ausfuhren in/aus einem Drittland. Innerhalb der EU muss nur auf Befragen der Behörde (Zoll oder BPol) wahrheitsgemäß angemeldet werden.

Gold und Silber sind KEINE Barmittel sondern Waren. Goldbarren werden in die Codenummer 7108 1200 001 eingereiht (Zoll: frei, EUST: frei)

Philis werden in diie Codenummer 7118 9000 903 eingereiht (Zoll: frei, EUST: 7%)

Du hättest bei der Einfuhr von 6666 Philis aus der Schweiz eine Steuerhinterziehung begangen.
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