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Grundschuldeintragungen löschen.?
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Beitragvom: 09.10.2011, 10:24 Nach oben Nach unten
d.pust
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Haus und Grundstück sind bezahlt.

Nach Ablösung der letzten Hypothekenrate empfahl man mir die Grundschuldeintragung nicht zu kündigen.,sondern bestehen zu lassen.
Dies wäre nur zum Vorteil wenn man mal dringend Geld von der Bank benötigen würde,was mir dann auch einleuchtete.

Nun mal zu den "ABERS"

1. Kann eine Bank mit meiner Grundschuldeintragung handeln,bzw . diese an einen anderen verkaufen.?

So geschehen bei Hypotheken,die dann plötzlich von einem Dritten auf einmal eingefordert wurden?

2. Was geschieht mit der Eintragung wenn die Bank pleite ist.?

3. Kann der Staat oder die Bank mir eine Zwangshypothek aufdrücken in Höhe der Grundschuldeintragung.?

Was meint Ihr.? Ist es nicht vielleicht doch besser diese Eintragung löschen zu lassen..?
vom: 09.10.2011, 10:24 Nach oben Nach unten
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Beitragvom: 09.10.2011, 10:27 Nach oben Nach unten
Datenreisender
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d.pust hat Folgendes geschrieben:
Ist es nicht vielleicht doch besser diese Eintragung löschen zu lassen..?

Ich habe dies tun lassen und fühle mich wesentlich wohler damit.
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Beitragvom: 09.10.2011, 10:34 Nach oben Nach unten
haehnchen03
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Hallo Pust.
zu 1
ich habe das schon mal irgendwo gelesen oder gesehen, dasdie Bank deine Schulden verkaufen kann, oder an eine Firma die Schulden eintreibt abgeben kann.
zu 2
Dürfte normal nix passieren. Denn die Grundschuld wird auf dem Amt eingetragen und ist auf dein Grundstück oder Haus eingetragen. Die Bank bekommt nur einen Rang (Platz) an dem sie steht um Geld einzufordern

zu 3
das weiß ich nicht, ist aber schlecht vorstellbar.
Also ich habe die Grundschuld im Grundbuchamt nicht löschen lassen, denn der Eintrag kostet, die Löschung kostet nochmal. Und wenn du dann doch nochmal Geld leihen willst, zahlst du nochmal.
Aber ich glaube mal gehört zu haben, das du die Ränge an denen deine Gläubiger stehen löschen kannst???
Bin mal gespannt ob sich da einer auskennt, würde mich auch interessieren.
Also los Juristen an die Tastatur
Beitragvom: 09.10.2011, 10:41 Nach oben Nach unten
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haehnchen03 hat Folgendes geschrieben:
Bin mal gespannt ob sich da einer auskennt, würde mich auch interessieren.
Also los Juristen an die Tastatur

Ich bin zwar kein Jurist, stand aber selbst vor dieser Frage und habe das nachgerechnet (es gibt auch Grundschuld- und Notarkostenrechner im Netz, einfach mal danach googlen). Und den Notar habe ich auch befragt.

Gebühren zahlst Du immer, für die notariell beglaubigte Löschungsbewilligung und die Löschung im Grundbuch, aber auch, wenn Du die Grundschuld später noch einmal verwenden möchtest, für die Umschreibung. Finanziell ist das (fast) egal.

Noch dazu bewogen hatte mich die Tatsache, daß bei mir im Grundbuch die Kopfschmerzbank stand, die es wohl nicht mehr lange geben wird. Und wie bereinigt man ein Grundbuch, wenn es den Inhaber der Grundschuld nicht mehr gibt und dieser deshalb nicht bei einer Löschung/Umschreibung mitwirken kann?

Zudem hatte mir die Kopfschmerzbank nach Tilgung des Darlehens mitgeteilt, daß sie alle Unterlagen über das Kreditverhältnis nach spätestens 10 Jahren vernichten wird.

Wenn es einen Käufer/Rechtsnachfolger für die Grundschuld geben sollte, wäre ggfs. noch wichtig, ob bei Abschluss des Kreditvertrages damals die sofortige Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung vereinbart wurde? Das wäre dann nochmal ein zusätzliches Risiko ...
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Beitragvom: 09.10.2011, 10:47 Nach oben Nach unten
Zahngold
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viel wichtiger als die grundschuld löschen zu lassen ist sich das original der durchgriffserklärung aushändigen zu lassen. jeder der einen hypothekenkredit aufnimmt unterschreibt mit den verträgen (schaut nach es steht sicherlich bei euch auch drin) dass ihr alles vermögen gegen den kredit abtretet. sprich die bank kann direkt in euer vermögen pfänden, ohne den umweg über mahnverfahren, gerichte etc.

solange die bank diesen wisch nach hat, ist man am popo. mit abzahlung des hypothekenkredites muss die bank diesen wisch rausrücken. von selbst jedoch wird sie dies niemals erwähnen, man muss aktiv darauf bestehen.
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Beitragvom: 09.10.2011, 11:19 Nach oben Nach unten
silbereisen
2 Unzen Mitglied


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Teilweise unglaublich, was hier an Halbwissen gepostet wird.

1. Eine Bank kann eine Forderung verkaufen. Wenn keine Forderung mehr besteht, kann niemand -logischerweise auch kein Dritter- irgendetwas einfordern.

2. Nachdem es diesen Fall noch nie in Deutschland gegeben hat (jedenfalls nie ohne einen Rechtsnachfolger), kann niemand diese Frage beantworten. Möglicherweise können -wie Datenreisender es beschrieben hat- Komplikationen auftreten, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt die GS löschen lassen will.

3. Auch diese Frage wird niemand beantworten können. Ich persönlich halte es für unwahrscheinlich.

@Zahngold:

wenn die GS gelöscht ist, ist die zugrundeliegende Zweckerklärung (ich vermute Du meinst das mit Durchgriffserklärung)
ebenfalls gegenstandslos.

Außerdem: wenn die Forderung erloschen ist (und darum geht es dem TE ja), gibt es keinen Grund mehr auf den Schuldner zurückzugreifen.


Fazit: aus meiner Sicht gibt es keine Notwendigkeit die GS löschen zu lassen
Beitragvom: 09.10.2011, 11:31 Nach oben Nach unten
GV Jäger
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silbereisen hat Folgendes geschrieben:
Teilweise unglaublich, was hier an Halbwissen gepostet wird.


Da kann ich dir uneingeschränkt zustimmen.

P.S.
Jede Bank stellt eine Löschungsbewilligung aus. Damit kann man die Grundschuld jederzeit löschen lassen.
Die Grundschuld wird bei Wegfall der Forderung rechtlich in eine Eigentümer Grundschuld umgewandelt und kann bei späterem Kreditbedarf an einen neuen Kreditgeber übertragen werden. Grundschulden sind dinglich und zu einer Forderung nicht akzessorisch.
Beitragvom: 09.10.2011, 11:32 Nach oben Nach unten
haehnchen03
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Zu 2.
Ich bin kein Anwalt vor ab.
Aber wenn eine Grundschuld eingetragen wird, betrifft diese GS das Objekt, und wird auf dem Grundbuchamt eingetragen.
Wenn ich jetzt Schuldenfrei bin, besteht doch keine Gefahr mehr, für mich als ehemaliger Schuldner, gegenüber dem Kreditgeber. Denn ich bin ja Schuldenfrei.
Sollte ein Kreditgeber nun Pleite gehen, mir auch wurst. Nur die Löschung könnte probleme machen, denn der Kreditgeber ist ja nicht mehr vorhanden.
Ich kann doch die Grundschuld bestehen lassen und die Ränge löschen lassen.
Beitragvom: 09.10.2011, 12:50 Nach oben Nach unten
Köni123
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Datenreisender hat Folgendes geschrieben:
d.pust hat Folgendes geschrieben:
Ist es nicht vielleicht doch besser diese Eintragung löschen zu lassen..?

Ich habe dies tun lassen und fühle mich wesentlich wohler damit.

Ich auch! Und ich hab mir geschworen, dass freiwillig keine Grundschuld mehr in mein Grundbuch kommt.
Die können mich mal die guten Banken.
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Beitragvom: 09.10.2011, 12:52 Nach oben Nach unten
Sawyer
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Belese dich auch mal noch etwas zum abstrakten Schuldversprechen. Ebenfalls wichtig.
Beitragvom: 09.10.2011, 13:20 Nach oben Nach unten
MapleHF
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... ich habe auch alles löschen lassen. Ich habe nicht vor nochmal Schulden zu machen.

Auf dem privaten Wohnhaus hatte ich nie eine eingetragen, da hatte damals mein Vater gebürgt, um das zu umgehen.

MapleHF
Beitragvom: 09.10.2011, 13:27 Nach oben Nach unten
liam
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Hallo,

habe mal vor langer Zeit von meinem Lehrer eine Vortrag gehört, der hatte damals auch empfohlen,
die Grundschuld regelmäßig anpassen zu lassen.
Bin jetzt ca die Hälfte meiner Schulden los und habe immer die Worte von diesem Lehrer im Kopf.
Was sagt ihr dazu und was kostet sowas eigentlich. smilie_08

Liam
Beitragvom: 09.10.2011, 13:28 Nach oben Nach unten
gruenkohl
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silbereisen hat Folgendes geschrieben:


Fazit: aus meiner Sicht gibt es keine Notwendigkeit die GS löschen zu lassen


danke, silbereisen. genauso ist es. eine getilgte schuld ist keine schuld mehr und damit unkritisch.

nur wer sich sicher ist, dass die getilgte grundschuld nicht für eine andere finanzierung bei demselben institut (z.b. der erwerb einer anderen immobilie) als neue sicherheit quasi wieder aufleben (durch aufnahme eine neuen darlehens) soll, kann die grundschuld löschen lassen. das ist geschmackssache. nötig ist es nicht, gefährlich ist das bestehen lassen schon gar nicht.

und: dass bei aufnahme eines neuen darlehens neue gebühren seitens des grundbuchamtes fällig werden, ist schlicht falsch, sofern sich an der höhe der eintragung nichts ändert.

eine löschung im grundbuch kostet allerdings.

dass sich ein kreditinstitut die besicherung noch einmal bezahlen lässt, halte ich für nicht unwahrscheinlich. zumindest was den versuch angeht. wer das mit sich machen lässt, lässt sich auch die unterwäsche klauen... smilie_02

meine grundschuld bleibt zumindest eingetragen.

gruss gk smilie_24
Beitragvom: 09.10.2011, 14:27 Nach oben Nach unten
silbereisen
2 Unzen Mitglied


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liam hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

habe mal vor langer Zeit von meinem Lehrer eine Vortrag gehört, der hatte damals auch empfohlen,
die Grundschuld regelmäßig anpassen zu lassen.
Bin jetzt ca die Hälfte meiner Schulden los und habe immer die Worte von diesem Lehrer im Kopf.
Was sagt ihr dazu


Was ich dazu sage ? Das dies kompletter Unsinn ist ! Wie stellt er sich das vor ? Das ich alle paar Jahre zur Bank und zum Notar renne und die GS reduzieren lasse und dafür Geld bezahle ?

In der Praxis läuft das so:

Forderung besteht, Grundschuld bleibt bestehen - in voller Höhe

Forderung besteht nicht mehr, Grundschuld wird gelöscht - oder eben auch nicht
Beitragvom: 09.10.2011, 15:40 Nach oben Nach unten
Finerus
Moderator


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Die Grundschuld lässt sich auch gezielt im Hinblick auf einen geplanten Verkauf löschen. Ich habe das einmal getan, um ein Objekt leichter an einen Erstkäufer zu veräußern. Das hat zwar eine Löschungsgebühr gekostet, brachte aber den Vorteil, daß der in Grundbuchangelegenheiten unbedarfte Käufer sich in völliger Sicherheit wiegen konnte. Ich wusste, daß es ihm wichtig war, daß das Grundbuch frei von fremden Lasten ist. Dadurch kam der Verkauf erst zustande. Der erzielte höhere Kaufpreis wog in diesem Fall die Löschungsgebühren bei weitem auf.
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