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Grundschuldeintragungen löschen.?
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Beitragvom: 09.10.2011, 15:58 Nach oben Nach unten
Sawyer
10 Unzen Mitglied


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gruenkohl hat Folgendes geschrieben:
silbereisen hat Folgendes geschrieben:


Fazit: aus meiner Sicht gibt es keine Notwendigkeit die GS löschen zu lassen


danke, silbereisen. genauso ist es. eine getilgte schuld ist keine schuld mehr und damit unkritisch.

nur wer sich sicher ist, dass die getilgte grundschuld nicht für eine andere finanzierung bei demselben institut (z.b. der erwerb einer anderen immobilie) als neue sicherheit quasi wieder aufleben (durch aufnahme eine neuen darlehens) soll, kann die grundschuld löschen lassen. das ist geschmackssache. nötig ist es nicht, gefährlich ist das bestehen lassen schon gar nicht.

gruss gk smilie_24


Hast du evtl. meinen Link gelesen? Je nach Vertragsinhalt kann es sehr wohl gefährlich sein die Grundschuld eingetragen zu lassen. Selbst nach der Löschung kann die Bank noch auf das Vermögen des ehemal. Darlehennehmers zugreifen! Daher am besten Löschen und auch die Originalurkunde von der Bank zurückfordern.
vom: 09.10.2011, 15:58 Nach oben Nach unten
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Beitragvom: 09.10.2011, 16:50 Nach oben Nach unten
RBS
5 Unzen Mitglied


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Die Grundschuld unbedingt löschen lassen !

Die Löschungsbewilligung sicher im Tresor aufbewahren!

Alles andere was empfohlen ist fahrlässig !!!

Gruss
RBS
Beitragvom: 09.10.2011, 16:52 Nach oben Nach unten
silbereisen
2 Unzen Mitglied


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Sawyer hat Folgendes geschrieben:


Hast du evtl. meinen Link gelesen? Je nach Vertragsinhalt kann es sehr wohl gefährlich sein die Grundschuld eingetragen zu lassen. Selbst nach der Löschung kann die Bank noch auf das Vermögen des ehemal. Darlehennehmers zugreifen! Daher am besten Löschen und auch die Originalurkunde von der Bank zurückfordern.

Also nochmal (ein letztes Mal) zum Mitdenken:
Es ging dem TE darum, dass wenn keine Forderungen mehr bestehen die GS gelöscht werden sollte.

Daher ist es schnurzpiepegal, ob die Bank eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldurkunde in den Händen hat (in der sich der Schuldner regelmäßig der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft) oder nicht.

Sie wird sich hüten irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, ohne dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der vermeintliche Schuldner könnte sich mit einer Vollstreckungsgegenklage erfolgreich dagegen wehren und das weiß die Bank auch.

Der verlinkte Artikel ist nichts anderes als Panikmache von übermotivierten Verbraucherschützern.
Beitragvom: 09.10.2011, 16:57 Nach oben Nach unten
falcoback
1 Unze Mitglied


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Nur wenn noch eine Forderung besteht könnte die Bank diese verkaufen, ein Forderungsaufkäufer kann ja nur daraus eine Rückzahlung geltend machen, ansonsten gibts auch nichts zu verkaufen. Von daher ist der Tip der Hausbank richtig, alles andere ist Blödsinn und kostet nur Geld.

Am einfachsten ist es wenn man nur eine Hypothek eintragen lässt und keine Grundschuld, ist aber i.d.R. nur bei Hypothekenbanken möglich - es ist gesetzlich geregelt das die Hypothek nur an die direkte Darlehnsschuld gekoppelt ist, die Forderung nicht wiederaufleben kann und nach Rückzahlung nur noch gelöscht werden kann.

Sollte eine Bank pleite gehen wird es einen Insolvenzverwalter geben bzw. Verkauf/Fusion daraus ergibt sich ein Rechtsnachfolger, die Grundschuld würde unabhängig davon bestehen bleiben und kann beim Rechtsnachfolger gelöscht werden.

Eine eventuelle Zwangshypothek wird sich nach Höhe des Verkehrswertes des Objektes orientieren, aber nicht an Höhe einer noch eingetragenen Grundschuld.
Beitragvom: 09.10.2011, 17:06 Nach oben Nach unten
d.pust
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Hallo Forumsteilnehmer

Möchte mich hiermit einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken

Ich bin zwar nicht allwissend geworden,aber die Ausführungen waren mir eine große Hilfe.

Nach weiterem Lesen ,(besonders der Link zu den "Abstrakten Schuldversprechen"),

habe ich mich entschlossen eine Löschung vor zu nehmen. Auch in Bezug auf einen möglichen alters bedingten Verkauf oder Vererbung an meine Kinder.

Besten Dank nochmal. Ich nehme an das dieser Tread auch für andere Teilnehmer hilfreich war,und noch ist.

Lg. Dieter


Zuletzt bearbeitet von d.pust am 09.10.2011, 18:30, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitragvom: 09.10.2011, 17:20 Nach oben Nach unten
Aktionspotenzial
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grundsätzlich ist es wohl unschädlich falls die "Reste" noch im Grundbuch eingetragen sind vor einem Verkauf allerdings würde ich das austragen lassen da der Käufer i.d.R. vorher Einsicht ins Grundbuch verlangt bevor er was unterzeichnet.
Beitragvom: 09.10.2011, 17:45 Nach oben Nach unten
kayoo
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Sparkassen haben ja Siegelgewalt und können Löschungsbewilligungen ohne Notar kostenfrei erstellen...

Ich habe mir die Löschungsbewilligung auch kostenfrei erstellen lassen nach Ende dar Hypothek...
War aber etwas "erzwungener" Kundenservice smilie_07

Die Löschungsbewilligung braucht man ja auf jeden Fall spätestens bei Verkauf, da die Grundschuld dann über den Notar gelöscht werden muss...Oder der Käufer übernimmt die Grundschuld, was aber sehr selten der Fall ist, da er ja bei der gleichen Bank sein muss und auch die eingetragene Höhe in den wenigsten Fällen passt...

Wegen der Gebühr habe ich den Eintrag im Grundbuch aber nicht löschen lassen, stört mich nicht die Zeile Text dort, die ich eh nicht täglich vor Augen habe...
Beitragvom: 09.10.2011, 18:07 Nach oben Nach unten
gruenkohl
500 g Barren Mitglied


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@sawyer
ich kann silbereisen nur zustimmen. eine löschung ist unnötig. in diesem punkt wiederhole ich mich.

@finerus
eine löschung der grundschulden ist tatsächlich im verkaufsfall üblich, war aber nicht ausgangsfrage von d.pust.
kreditinstitute lassen ohnehin einen verkauf nur dann zu, wenn die restschuld vom schuldner (z.b. durch den verkaufspreis) abgelöst wird. dass im anschluss urkunden ausgehändigt werden, ist routine.

haben verkäufer und käufer im veräußerungsfall dasselbe (kreditführende) institut gewählt, kann auch auf eine löschung verzichtet werden, sofern auch die darlehenshöhen passen. eine löschung ist zwar der häufigste fall, aber kein muss und unter umständen (s.o.) auch gar nicht nötig. zudem kostet es.

die eintragung neuer grundschulden kann so mit der konsequenz vermieden werden, dass keine amts- und notarkosten anfallen.
Beitragvom: 09.10.2011, 21:27 Nach oben Nach unten
SilverRabbit
10 Unzen Mitglied


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silbereisen hat Folgendes geschrieben:
Sawyer hat Folgendes geschrieben:


Hast du evtl. meinen Link gelesen? Je nach Vertragsinhalt kann es sehr wohl gefährlich sein die Grundschuld eingetragen zu lassen. Selbst nach der Löschung kann die Bank noch auf das Vermögen des ehemal. Darlehennehmers zugreifen! Daher am besten Löschen und auch die Originalurkunde von der Bank zurückfordern.

Also nochmal (ein letztes Mal) zum Mitdenken:
Es ging dem TE darum, dass wenn keine Forderungen mehr bestehen die GS gelöscht werden sollte.

Daher ist es schnurzpiepegal, ob die Bank eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldurkunde in den Händen hat (in der sich der Schuldner regelmäßig der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft) oder nicht.

Sie wird sich hüten irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, ohne dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der vermeintliche Schuldner könnte sich mit einer Vollstreckungsgegenklage erfolgreich dagegen wehren und das weiß die Bank auch.

Der verlinkte Artikel ist nichts anderes als Panikmache von übermotivierten Verbraucherschützern.


@silbereisen, auch wenn Du Recht hast, gibt es da noch einen psychologischen Aspekt:
Wenn man weiß, dass da nirgendwo nirgendwas eingetragen ist, schläft man besser.
Beitragvom: 10.10.2011, 08:07 Nach oben Nach unten
Maple Leaf
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Genau, und deswegen lasse ich nach Abzahlung des Darlehens ebenfalls alles löschen. Umgekehrt frage ich mich nämlich, was könnte überhaupt dagegen sprechen, wenn man überzeugt ist, dass man keine Schulden mehr machen wird?
Beitragvom: 10.10.2011, 09:48 Nach oben Nach unten
Datenreisender
Silber-Guru


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Maple Leaf hat Folgendes geschrieben:
Genau, und deswegen lasse ich nach Abzahlung des Darlehens ebenfalls alles löschen. Umgekehrt frage ich mich nämlich, was könnte überhaupt dagegen sprechen, wenn man überzeugt ist, dass man keine Schulden mehr machen wird?

Zumal - weil hier schon oft die Kosten angesprochen worden sind - die Löschung einer Grundschuld nicht wirklich teuer ist.

Ich habe beispielsweise insgesamt knapp 350 € dafür bezahlt, was sich von der Größenordnung her aufteilte auf ungefähr 1/3 für die notarielle Beglaubigung der Löschungsbewilligung der Bank, ungefähr 1/3 Kosten des Grundbuchamtes inkl. Ausstellung eines aktualisierten Grundbuchauszuges und ungefähr 1/3 Kosten für den eigenen Notar, der den Löschungsantrag beglaubigt und beim Grundbuchamt eingereicht hat.

Im Verhältnis: Das ist deutlich weniger als eine einzige durchschnittliche monatliche Annuitätenrate!
_________________
Erfolgreich gehandelt mit: detonic96 (2x), goldjunge53, -bobi- (3x), v5, John Ruskin (3x), san agustin (2x), Sumpek, Silbermax, Kaiserwetter, holly07, trophy, michasi, MapleHF, Willi, Schatzi, Telefon, silberfux, Werderaner, d.pust, mambo, HanzDieter1, silbersauger, HerrHansen, LeipzigGold, ticles, harley, mikawo, peso46, Muddi, $Unzennerd$, Silent, Silberhamsterchen
Beitragvom: 10.10.2011, 10:03 Nach oben Nach unten
gruenkohl
500 g Barren Mitglied


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silverrabbit: psychologie,
Maple Leaf: persönliche umstände,
datenreisender: 350€ ist es mir wert.

freies land, freie bürger. nachvollziehbare ansichten.

und dennoch: nötig ist es nur im verkaufsfall. und da auch nur bedingt (s.o).
Beitragvom: 10.10.2011, 10:32 Nach oben Nach unten
d.pust
10 Unzen Mitglied


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Hi

Nicht nur Verkauf. Auch Vererben . ZB an Tochter/Sohn mit Eheverhältniss Gütertrennung.Oder eventuell Auflösung der eigenen Ehe .

Bei gesetzlichem Güterstand und nur einem Konto hat meist der Partner eine Vollmacht.

In einem Trennungsjahr kann auch dies für einen der Partner zu erheblichen Schwierigkeiten durch eine Kreditaufnahme eines der Partner kommen,sofern man versäumt die Vollmachten gegenseitig zu löschen.

An all diese Dinge denkt man meist nicht.

Nun gut , ich glaube das es in jedem Falle nötig ist die eigene Situation auf vor und Nachteile abzuklopfen.
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