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Sawyer
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 08.06.2009
Beiträge: 319
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| gruenkohl hat Folgendes geschrieben: |
| silbereisen hat Folgendes geschrieben: |
Fazit: aus meiner Sicht gibt es keine Notwendigkeit die GS löschen zu lassen |
danke, silbereisen. genauso ist es. eine getilgte schuld ist keine schuld mehr und damit unkritisch.
nur wer sich sicher ist, dass die getilgte grundschuld nicht für eine andere finanzierung bei demselben institut (z.b. der erwerb einer anderen immobilie) als neue sicherheit quasi wieder aufleben (durch aufnahme eine neuen darlehens) soll, kann die grundschuld löschen lassen. das ist geschmackssache. nötig ist es nicht, gefährlich ist das bestehen lassen schon gar nicht.
gruss gk  |
Hast du evtl. meinen Link gelesen? Je nach Vertragsinhalt kann es sehr wohl gefährlich sein die Grundschuld eingetragen zu lassen. Selbst nach der Löschung kann die Bank noch auf das Vermögen des ehemal. Darlehennehmers zugreifen! Daher am besten Löschen und auch die Originalurkunde von der Bank zurückfordern. |
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RBS
5 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 13.04.2011
Beiträge: 86
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Die Grundschuld unbedingt löschen lassen !
Die Löschungsbewilligung sicher im Tresor aufbewahren!
Alles andere was empfohlen ist fahrlässig !!!
Gruss
RBS |
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silbereisen
2 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 25.10.2010
Beiträge: 22
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| Sawyer hat Folgendes geschrieben: |
Hast du evtl. meinen Link gelesen? Je nach Vertragsinhalt kann es sehr wohl gefährlich sein die Grundschuld eingetragen zu lassen. Selbst nach der Löschung kann die Bank noch auf das Vermögen des ehemal. Darlehennehmers zugreifen! Daher am besten Löschen und auch die Originalurkunde von der Bank zurückfordern. |
Also nochmal (ein letztes Mal) zum Mitdenken:
Es ging dem TE darum, dass wenn keine Forderungen mehr bestehen die GS gelöscht werden sollte.
Daher ist es schnurzpiepegal, ob die Bank eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldurkunde in den Händen hat (in der sich der Schuldner regelmäßig der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft) oder nicht.
Sie wird sich hüten irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, ohne dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der vermeintliche Schuldner könnte sich mit einer Vollstreckungsgegenklage erfolgreich dagegen wehren und das weiß die Bank auch.
Der verlinkte Artikel ist nichts anderes als Panikmache von übermotivierten Verbraucherschützern. |
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falcoback
1 Unze Mitglied
Anmeldedatum: 20.01.2011
Beiträge: 10
Geschlecht:  Beruf: Bänker Wohnort: Dortmund
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Nur wenn noch eine Forderung besteht könnte die Bank diese verkaufen, ein Forderungsaufkäufer kann ja nur daraus eine Rückzahlung geltend machen, ansonsten gibts auch nichts zu verkaufen. Von daher ist der Tip der Hausbank richtig, alles andere ist Blödsinn und kostet nur Geld.
Am einfachsten ist es wenn man nur eine Hypothek eintragen lässt und keine Grundschuld, ist aber i.d.R. nur bei Hypothekenbanken möglich - es ist gesetzlich geregelt das die Hypothek nur an die direkte Darlehnsschuld gekoppelt ist, die Forderung nicht wiederaufleben kann und nach Rückzahlung nur noch gelöscht werden kann.
Sollte eine Bank pleite gehen wird es einen Insolvenzverwalter geben bzw. Verkauf/Fusion daraus ergibt sich ein Rechtsnachfolger, die Grundschuld würde unabhängig davon bestehen bleiben und kann beim Rechtsnachfolger gelöscht werden.
Eine eventuelle Zwangshypothek wird sich nach Höhe des Verkehrswertes des Objektes orientieren, aber nicht an Höhe einer noch eingetragenen Grundschuld. |
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d.pust
10 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 382
Geschlecht:  Beruf: rentner Wohnort: 86514 Ustersbach
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Hallo Forumsteilnehmer
Möchte mich hiermit einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken
Ich bin zwar nicht allwissend geworden,aber die Ausführungen waren mir eine große Hilfe.
Nach weiterem Lesen ,(besonders der Link zu den "Abstrakten Schuldversprechen"),
habe ich mich entschlossen eine Löschung vor zu nehmen. Auch in Bezug auf einen möglichen alters bedingten Verkauf oder Vererbung an meine Kinder.
Besten Dank nochmal. Ich nehme an das dieser Tread auch für andere Teilnehmer hilfreich war,und noch ist.
Lg. Dieter
Zuletzt bearbeitet von d.pust am 09.10.2011, 18:30, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Aktionspotenzial
500 g Barren Mitglied
Anmeldedatum: 03.07.2009
Beiträge: 706
Geschlecht: 
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grundsätzlich ist es wohl unschädlich falls die "Reste" noch im Grundbuch eingetragen sind vor einem Verkauf allerdings würde ich das austragen lassen da der Käufer i.d.R. vorher Einsicht ins Grundbuch verlangt bevor er was unterzeichnet. |
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kayoo
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 08.05.2010
Beiträge: 331
Beruf: Pirat Wohnort: Ruhrküste
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Sparkassen haben ja Siegelgewalt und können Löschungsbewilligungen ohne Notar kostenfrei erstellen...
Ich habe mir die Löschungsbewilligung auch kostenfrei erstellen lassen nach Ende dar Hypothek...
War aber etwas "erzwungener" Kundenservice
Die Löschungsbewilligung braucht man ja auf jeden Fall spätestens bei Verkauf, da die Grundschuld dann über den Notar gelöscht werden muss...Oder der Käufer übernimmt die Grundschuld, was aber sehr selten der Fall ist, da er ja bei der gleichen Bank sein muss und auch die eingetragene Höhe in den wenigsten Fällen passt...
Wegen der Gebühr habe ich den Eintrag im Grundbuch aber nicht löschen lassen, stört mich nicht die Zeile Text dort, die ich eh nicht täglich vor Augen habe... |
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gruenkohl
500 g Barren Mitglied

Anmeldedatum: 09.11.2010
Beiträge: 730
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@sawyer
ich kann silbereisen nur zustimmen. eine löschung ist unnötig. in diesem punkt wiederhole ich mich.
@finerus
eine löschung der grundschulden ist tatsächlich im verkaufsfall üblich, war aber nicht ausgangsfrage von d.pust.
kreditinstitute lassen ohnehin einen verkauf nur dann zu, wenn die restschuld vom schuldner (z.b. durch den verkaufspreis) abgelöst wird. dass im anschluss urkunden ausgehändigt werden, ist routine.
haben verkäufer und käufer im veräußerungsfall dasselbe (kreditführende) institut gewählt, kann auch auf eine löschung verzichtet werden, sofern auch die darlehenshöhen passen. eine löschung ist zwar der häufigste fall, aber kein muss und unter umständen (s.o.) auch gar nicht nötig. zudem kostet es.
die eintragung neuer grundschulden kann so mit der konsequenz vermieden werden, dass keine amts- und notarkosten anfallen. |
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SilverRabbit
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 02.02.2011
Beiträge: 122
Geschlecht:  Wohnort: Warburg (Westf.)
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| silbereisen hat Folgendes geschrieben: |
| Sawyer hat Folgendes geschrieben: |
Hast du evtl. meinen Link gelesen? Je nach Vertragsinhalt kann es sehr wohl gefährlich sein die Grundschuld eingetragen zu lassen. Selbst nach der Löschung kann die Bank noch auf das Vermögen des ehemal. Darlehennehmers zugreifen! Daher am besten Löschen und auch die Originalurkunde von der Bank zurückfordern. |
Also nochmal (ein letztes Mal) zum Mitdenken:
Es ging dem TE darum, dass wenn keine Forderungen mehr bestehen die GS gelöscht werden sollte.
Daher ist es schnurzpiepegal, ob die Bank eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldurkunde in den Händen hat (in der sich der Schuldner regelmäßig der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft) oder nicht.
Sie wird sich hüten irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, ohne dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der vermeintliche Schuldner könnte sich mit einer Vollstreckungsgegenklage erfolgreich dagegen wehren und das weiß die Bank auch.
Der verlinkte Artikel ist nichts anderes als Panikmache von übermotivierten Verbraucherschützern. |
@silbereisen, auch wenn Du Recht hast, gibt es da noch einen psychologischen Aspekt:
Wenn man weiß, dass da nirgendwo nirgendwas eingetragen ist, schläft man besser. |
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Maple Leaf
1 kg Barren Mitglied

Anmeldedatum: 09.02.2011
Beiträge: 1935
Geschlecht:  Wohnort: Haus in der Pfalz
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Genau, und deswegen lasse ich nach Abzahlung des Darlehens ebenfalls alles löschen. Umgekehrt frage ich mich nämlich, was könnte überhaupt dagegen sprechen, wenn man überzeugt ist, dass man keine Schulden mehr machen wird? |
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Datenreisender
Silber-Guru

Anmeldedatum: 30.12.2009
Beiträge: 3499
Geschlecht: 
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| Maple Leaf hat Folgendes geschrieben: |
| Genau, und deswegen lasse ich nach Abzahlung des Darlehens ebenfalls alles löschen. Umgekehrt frage ich mich nämlich, was könnte überhaupt dagegen sprechen, wenn man überzeugt ist, dass man keine Schulden mehr machen wird? |
Zumal - weil hier schon oft die Kosten angesprochen worden sind - die Löschung einer Grundschuld nicht wirklich teuer ist.
Ich habe beispielsweise insgesamt knapp 350 € dafür bezahlt, was sich von der Größenordnung her aufteilte auf ungefähr 1/3 für die notarielle Beglaubigung der Löschungsbewilligung der Bank, ungefähr 1/3 Kosten des Grundbuchamtes inkl. Ausstellung eines aktualisierten Grundbuchauszuges und ungefähr 1/3 Kosten für den eigenen Notar, der den Löschungsantrag beglaubigt und beim Grundbuchamt eingereicht hat.
Im Verhältnis: Das ist deutlich weniger als eine einzige durchschnittliche monatliche Annuitätenrate! _________________ Erfolgreich gehandelt mit: detonic96 (2x), goldjunge53, -bobi- (3x), v5, John Ruskin (3x), san agustin (2x), Sumpek, Silbermax, Kaiserwetter, holly07, trophy, michasi, MapleHF, Willi, Schatzi, Telefon, silberfux, Werderaner, d.pust, mambo, HanzDieter1, silbersauger, HerrHansen, LeipzigGold, ticles, harley, mikawo, peso46, Muddi, $Unzennerd$, Silent, Silberhamsterchen |
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gruenkohl
500 g Barren Mitglied

Anmeldedatum: 09.11.2010
Beiträge: 730
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silverrabbit: psychologie,
Maple Leaf: persönliche umstände,
datenreisender: 350€ ist es mir wert.
freies land, freie bürger. nachvollziehbare ansichten.
und dennoch: nötig ist es nur im verkaufsfall. und da auch nur bedingt (s.o). |
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d.pust
10 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 28.09.2010
Beiträge: 382
Geschlecht:  Beruf: rentner Wohnort: 86514 Ustersbach
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Hi
Nicht nur Verkauf. Auch Vererben . ZB an Tochter/Sohn mit Eheverhältniss Gütertrennung.Oder eventuell Auflösung der eigenen Ehe .
Bei gesetzlichem Güterstand und nur einem Konto hat meist der Partner eine Vollmacht.
In einem Trennungsjahr kann auch dies für einen der Partner zu erheblichen Schwierigkeiten durch eine Kreditaufnahme eines der Partner kommen,sofern man versäumt die Vollmachten gegenseitig zu löschen.
An all diese Dinge denkt man meist nicht.
Nun gut , ich glaube das es in jedem Falle nötig ist die eigene Situation auf vor und Nachteile abzuklopfen. |
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