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Silvermoon
10 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 03.08.2010
Beiträge: 145
Geschlecht: 
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Beutel
Newcomer

Anmeldedatum: 02.11.2011
Beiträge: 3
Geschlecht:  Wohnort: Sachsen
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Schöne sch***e heißt das jetzt das ich meine Goldmünzen los werden muss bevor die 2338,61 Euro wert sind oder ist es als privat Person egal? _________________ Erfolgreich gehandelt mit: ddaakk |
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Friedrich 3
1 kg Barren Mitglied

Anmeldedatum: 16.06.2011
Beiträge: 1408
Geschlecht:  Wohnort: Niederbayern
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Das gilt nur für Firmen!Ist aber schon länger so,dies sind nur die Steuern fürs Jahr 2012.Erfordert allerdings eine genaue Aufzeichnung der Münze mit Preis am Kauftag usw.Da hat es hier schon irgendwo einen Fred dazu.. _________________ So und nicht anders...
Erfolgreich gehandelt mit: Silverlady , FrankKN , cdallas , Silbernarr , dr.exe , doze120460 , Eligius , Borny , Aurifer , marf2288 , pandapaule , Argyros |
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Kursprophet
Silber-Guru

Anmeldedatum: 07.05.2010
Beiträge: 8804
Geschlecht:  Beruf: Vorsicht Giftig ! Wohnort: Am Karpfenteich
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Das ist nicht wirklich etwas neues und bertifft vorrangig den Zoll , Antiquitätenhändler und anderen Handel mit Gold !
Der Zoll bekommt übrigends jedes Jahr wenn nicht sogar Halbjährig neue Listen was wie wo Zollbefreit ist und was nicht als Anlageedelmetalle , ich war mal direkt beim Zoll zwecks Klärung von Auslandsbestellungen EM ! So richtigen durchblick hatten die da selber nicht , die richten sich nach der Liste die sie eben da haben ! _________________ Si vis pacem para bellum |
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SIMSALABIM
10 Unzen Mitglied

Anmeldedatum: 25.09.2011
Beiträge: 212
Geschlecht: 
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Gilt nur für gewerbliche Verkäufer sogenannter Sammlermünzen (in Gold/Silber), wenn der Verkaufspreis 250 % über dem aktuellen Kurs pro Unze ist. _________________ MfG |
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LeipzigGold
5 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 18.01.2011
Beiträge: 80
Geschlecht:  Wohnort: Saxonia
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Zitat aus dem Artikel:
| Zitat: |
| Anlagegold wie Goldbarren und Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen, darf bekanntlich umsatzsteuerfrei verkauft werden, wenn der Verkaufspreis 180% des reinen Edelmetallwertes nicht übersteigt. Darüber müssen aktuell 19% berechnet werden. Übersteigt der Verkaufspreis 250% des Edelmetallwertes, sind nur noch 7% MwSt fällig. |
Jetzt verstehe ich endlich die Preispolitik von MDM und Co. Die sind nur so völlig überteuert, weil sie weniger MwSt zahlen wollen (von ihren dann ohnehin höheren Gewinnen).  _________________ Erfolgreich gehandelt mit:
Datenreisender, Geisbock, nung2007, Fed 23, Silbermax, lighter, Schlaflos, australier, georgew, kutank, san agustin, reddshund, Silberhamsterchen, HerrOberst, 7sacredblades, winterherz. |
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BIOSHOCK
2 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 15.04.2011
Beiträge: 38
Geschlecht:  Beruf: Finanzbeamter Wohnort: Köln
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Oh Gnade, was ist denn das für ein irreführender Bericht.
Ich hab´ das ja schon in allen Zoll-threads gebloggt:
DIE WERTGRENZE VON 250% DES METALLWERTES GILT NICHT FÜR GESETZLICHE ZAHLUNGSMITTEL !!!!
vgl. VSF (Vorschriftensammlung Finanzverwaltung) Z 8101 Anl. 1a Abs. 3 Nr. 2 S. 1.
Bei Silber gibt es eine Negativliste (Z 8101 Anl. 1b), bei Gold eine Positivliste (Z8101 Abs 83 UAbs 2, Anl. 2)
Der Frosch hat recht: die 250%-Regel gilt nur für Medallien und außer Kurs gesetzte Zahlungsmittel.
Ich kann nur noch mal wieder anbieten mein selbsterstelltes Flussdiagramm zur Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung für Anlagesilber und -gold zu übersenden. Außer dem Teilnehmer stormking hat die aber noch niemand angefordert.
P.S.: Ja, ich bin Zollbeamter |
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BIOSHOCK
2 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 15.04.2011
Beiträge: 38
Geschlecht:  Beruf: Finanzbeamter Wohnort: Köln
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Hallo !
Hab´ hier technische Probleme und nur so ein sch... htc-smartphone.
Kontakt zu mir bitte unter
www.bioshock2@live.de
Gruß
BIOSHOCK |
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DeKlaas
10 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 13.03.2011
Beiträge: 243
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| BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben: |
Oh Gnade, was ist denn das für ein irreführender Bericht.
Ich hab´ das ja schon in allen Zoll-threads gebloggt:
DIE WERTGRENZE VON 250% DES METALLWERTES GILT NICHT FÜR GESETZLICHE ZAHLUNGSMITTEL !!!!
vgl. VSF (Vorschriftensammlung Finanzverwaltung) Z 8101 Anl. 1a Abs. 3 Nr. 2 S. 1.
Bei Silber gibt es eine Negativliste (Z 8101 Anl. 1b), bei Gold eine Positivliste (Z8101 Abs 83 UAbs 2, Anl. 2)
Der Frosch hat recht: die 250%-Regel gilt nur für Medallien und außer Kurs gesetzte Zahlungsmittel.
P.S.: Ja, ich bin Zollbeamter |
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht.
Der Artikel den der Threaderöffner verlinkt hat stellt doch die Sachlage IMO völlig korrekt dar. Auch hat hier ein Frosch nix zur 250%-Regel gesagt. |
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BIOSHOCK
2 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 15.04.2011
Beiträge: 38
Geschlecht:  Beruf: Finanzbeamter Wohnort: Köln
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DeKlaas hat geschrieben:
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht.
Der Artikel den der Threaderöffner verlinkt hat stellt doch die Sachlage IMO völlig korrekt dar. Auch hat hier ein Frosch nix zur 250%-Regel gesagt.[/quote]
Der Artikel ist leider irreführend und falsch.
Zitat aus dem Artikel:
Am Beispiel der 200 Euro Goldmünze der Bundesrepublik Deutschland, die eine Unze Gold 31,1g enthält, heißt das, daß diese
- bis 2338,61 Euro steuerfrei verkauft werden darf,
- darüber bis 3248,08 Euro eine Steuer von 19% zu addieren ist
- ab 3248,09 fallen dann zusätzlich 7% MwSt an
Zitat ende.
Das ist komplett falsch. 200 Euro Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel. Die Besteuerung richtet sich nach §5 Abs.1 Nr. 2 USTG i.V.m.. § 25c Abs. 2 UStG und dem Verzeichnis Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2
Die 250% Wertgrenze gilt NUR für Gold-/Silberprodukte die KEIN gesetzliches Zahlungsmittel sind, z.B. Medallien oder außer Kurs gesetzte Zahlungsmittel. Die 200 Euro Münze kann von mir aus 10.000 € kosten, das ändert nichts an der Besteuerung. Sie bleibt steuerfrei. |
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pac
10 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 08.10.2010
Beiträge: 238
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| BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben: |
DeKlaas hat geschrieben:
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht.
Der Artikel den der Threaderöffner verlinkt hat stellt doch die Sachlage IMO völlig korrekt dar. Auch hat hier ein Frosch nix zur 250%-Regel gesagt. |
| BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben: |
Der Artikel ist leider irreführend und falsch.
Zitat aus dem Artikel:
Am Beispiel der 200 Euro Goldmünze der Bundesrepublik Deutschland, die eine Unze Gold 31,1g enthält, heißt das, daß diese
- bis 2338,61 Euro steuerfrei verkauft werden darf,
- darüber bis 3248,08 Euro eine Steuer von 19% zu addieren ist
- ab 3248,09 fallen dann zusätzlich 7% MwSt an
Zitat ende.
Das ist komplett falsch. 200 Euro Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel. Die Besteuerung richtet sich nach §5 Abs.1 Nr. 2 USTG i.V.m.. § 25c Abs. 2 UStG und dem Verzeichnis Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2
Die 250% Wertgrenze gilt NUR für Gold-/Silberprodukte die KEIN gesetzliches Zahlungsmittel sind, z.B. Medallien oder außer Kurs gesetzte Zahlungsmittel. Die 200 Euro Münze kann von mir aus 10.000 € kosten, das ändert nichts an der Besteuerung. Sie bleibt steuerfrei. |
In der Veröffentlichung vom BFM steht aber etwas von Sammlermünzen und Goldmünzen. Das UStG spricht von Anlagegold und das unabhängig von gesetzlichen Zahlungsmittel oder nicht. Die im BFM Schreiben veröffentlichte umsatzsteuerliche Behandlung gilt auch für das gesetzliche Zahlungsmittel der 200 € Goldmünze. Sind die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Ziffer 2 MwStSystRL (345) erfüllt, (von der EU-Kommission am 27. November 2010), sind die 20 € und die 200 € Goldmünzen nicht mit aufgeführt. |
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DeKlaas
10 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 13.03.2011
Beiträge: 243
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| BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben: |
DeKlaas hat geschrieben:
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht.
Der Artikel den der Threaderöffner verlinkt hat stellt doch die Sachlage IMO völlig korrekt dar. Auch hat hier ein Frosch nix zur 250%-Regel gesagt. |
| BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben: |
Der Artikel ist leider irreführend und falsch.
Zitat aus dem Artikel:
Am Beispiel der 200 Euro Goldmünze der Bundesrepublik Deutschland, die eine Unze Gold 31,1g enthält, heißt das, daß diese
- bis 2338,61 Euro steuerfrei verkauft werden darf,
- darüber bis 3248,08 Euro eine Steuer von 19% zu addieren ist
- ab 3248,09 fallen dann zusätzlich 7% MwSt an
Zitat ende.
Das ist komplett falsch. 200 Euro Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel. Die Besteuerung richtet sich nach §5 Abs.1 Nr. 2 USTG i.V.m.. § 25c Abs. 2 UStG und dem Verzeichnis Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2
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§5 USTG behandelt die "Steuerbefreiungen bei der Einfuhr". Darum geht es hier ja wohl nicht. Das Verzeichnis Z 8101 kenne ich nicht, § 25c USTG hingegen schon und der deckt sich in meiner Interpretation eben nicht mit Deiner.
| BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben: |
Die 250% Wertgrenze gilt NUR für Gold-/Silberprodukte die KEIN gesetzliches Zahlungsmittel sind, z.B. Medallien oder außer Kurs gesetzte Zahlungsmittel. Die 200 Euro Münze kann von mir aus 10.000 € kosten, das ändert nichts an der Besteuerung. Sie bleibt steuerfrei. |
Eben diese explizite Auschließung von nicht gesetzlichen Zahlungsmitteln kann ich in den Verordnungen nicht finden.
Für mich stellt sich die Sache so dar:
Nach §25c, Abs. 1 UStG ist "Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold...steuerfrei".
In Abs. 2.2 wird Anlagegold definiert als "Goldmünzen, die... in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt".
Zum einen sind damit 200€ Münzen, die ja gesetzl.Zahlungsmittel sind, eingeschlossen und zum anderen gilt die Umsatzsteuerbefreiung nur solange wie die Kriterien von Abs 2.2 eingehalten werden. D.h. wenn der Preis der Münze den Offenmarktwert des Goldgehaltes um mehr als 80% übersteigt, fällt sie aus der USt-Befreiung und es müßte der volle 19%ige MWSt-Satz gelten, solange nicht Gegenteiliges bestimmt wird.
Eine gegenteilige Bestimmung wird in §12, Abs. 1 Nr.1 definiert, wonach sich "Die Steuer ermäßigt auf sieben Prozent für .. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;"
In Anlage 2, Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc des UStG findet sich der Gegenstand der uns interessiert, nämlich:
"Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt"
Und damit scheint mir doch eindeutig, daß die Goldeuromünzen umsatzsteuerrechtlich so behandelt werden müßen wie es in dem verlinkten Artikel dargestellt wurde. |
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BIOSHOCK
2 Unzen Mitglied
Anmeldedatum: 15.04.2011
Beiträge: 38
Geschlecht:  Beruf: Finanzbeamter Wohnort: Köln
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@ pac und DeKlaas
Ne sorry, was ihr hier textet ist Unsinn. |
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Kursprophet
Silber-Guru

Anmeldedatum: 07.05.2010
Beiträge: 8804
Geschlecht:  Beruf: Vorsicht Giftig ! Wohnort: Am Karpfenteich
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Ich habe dazu alles schon geschrieben , erstmal muss man Unterscheiden zwischen Anlagegold und nicht Anlagegold !
Wenn man also eine Archeologisch Relevante Goldmünze aus zb der Zeit der Römer über die Grenze bringen will dann ist sie keine Goldanlage wenn sie nicht auf der Liste der Anlagegoldobjekte gelistet ist und dann wird mit ihr auch nicht wie beim Anlagegold verfahren , ebenso bei Kunstwerken etc etc
Für alles was nicht gelistet ist ziehen dann eben andere Regelungen , is nunmal so kann ich auch nix für !
Und ehrlich gesagt ist es mir auch egal , wenn man EM aus dem Ausland bestellt sollte man sich vorher schlau machen ansonsten ist das doch erstmal Schnuppe und die Frage ist doch was sich der Gesetzgeber die nächsten jahrzehnte dazu einfallen lässt , wenn dann macht mir das vielleicht mal Sorge !  _________________ Si vis pacem para bellum |
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peter1
1 kg Barren Mitglied
Anmeldedatum: 25.08.2010
Beiträge: 1001
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Guten Tag,
z.B. 20 USd $ St.Gaudens, 20 USd $ Liberty sind gesetzliches Zahlungsmittel in den Staaten werden jedoch vom Zoll wie Sammelermünzen behandelt also 19 % und nun ???
MWST 7-20 % wird auch bei 5,10, 20 DM Goldmark fällig wenn besagter Wert übreschritten wird.
MFG
Peter 1 |
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