Silber.de Startseite
 
Forum-Startseite     |   |   |   |  

ermässigter Steuersatz für Goldmünzen 2012
Neue Antwort erstellen    Silber und Gold Forum Forum-Startseite » Silber und Gold allgemein / aktuelles zurück 1 2 
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Beitragvom: 08.12.2011, 09:04 Nach oben Nach unten
DeKlaas
10 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 13.03.2011
Beiträge: 243
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben:
@ pac und DeKlaas


Ne sorry, was ihr hier textet ist Unsinn.


Ein ziemlich borniertes Statement.
Wenn Dich der Exkurs über mehrere Paragraphen des UStGs überfordert dann das Ganze hier noch mal in kurz:

Umsatzsteuerbefreiung regelt der §4 UStG, der Bezug zu Zahlungsmitteln wird in Abs. 8b hergestellt, und die gesetzliche Bestimmung lautet dann wie folgt:

/.
...von den ...Umsätzen sind steuerfrei:

die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,
./

200€, 100€ usw. sind Sammlermünzen und werden wegen ihres Sammler- bzw. Metallwertes gehandelt und je nach Höhe des erzielten Preises greifen die Bestimmungen, die ich in meinem letzten Beitrag aufgeführt habe.

Klar jetzt?
vom: 08.12.2011, 09:04 Nach oben Nach unten
Anzeigen





Beitragvom: 08.12.2011, 09:27 Nach oben Nach unten
Kursprophet
Silber-Guru


Anmeldedatum: 07.05.2010
Beiträge: 8804
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beruf: Vorsicht Giftig !
Wohnort: Am Karpfenteich
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
peter1 hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag,

z.B. 20 USd $ St.Gaudens, 20 USd $ Liberty sind gesetzliches Zahlungsmittel in den Staaten werden jedoch vom Zoll wie Sammelermünzen behandelt also 19 % und nun ???

MWST 7-20 % wird auch bei 5,10, 20 DM Goldmark fällig wenn besagter Wert übreschritten wird.

MFG
Peter 1


Tja , so wie ich mitteilte , dann sind sie wohl nicht auf der Liste der Anlage-EM`s ! Wink

Und Nun ??? Was ?

Bezahl die Steuern oder kauf etwas anderes ! smilie_11
_________________
Si vis pacem para bellum
Beitragvom: 08.12.2011, 09:53 Nach oben Nach unten
peter1
1 kg Barren Mitglied


Anmeldedatum: 25.08.2010
Beiträge: 1001
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
falsche Antwort , richtig ist : verhandele mit dem ZOLL !!!!!!!!!!!!!!!!

MFG
Peter 1
Beitragvom: 11.12.2011, 04:33 Nach oben Nach unten
BIOSHOCK
2 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 15.04.2011
Beiträge: 38
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beruf: Finanzbeamter
Wohnort: Köln
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DeKlaas hat Folgendes geschrieben:
BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben:
DeKlaas hat geschrieben:
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht.
Der Artikel den der Threaderöffner verlinkt hat stellt doch die Sachlage IMO völlig korrekt dar. Auch hat hier ein Frosch nix zur 250%-Regel gesagt.


BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben:

Der Artikel ist leider irreführend und falsch.
Zitat aus dem Artikel:
Am Beispiel der 200 Euro Goldmünze der Bundesrepublik Deutschland, die eine Unze Gold 31,1g enthält, heißt das, daß diese
- bis 2338,61 Euro steuerfrei verkauft werden darf,
- darüber bis 3248,08 Euro eine Steuer von 19% zu addieren ist
- ab 3248,09 fallen dann zusätzlich 7% MwSt an
Zitat ende.

Das ist komplett falsch. 200 Euro Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel. Die Besteuerung richtet sich nach §5 Abs.1 Nr. 2 USTG i.V.m.. § 25c Abs. 2 UStG und dem Verzeichnis Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2


§5 USTG behandelt die "Steuerbefreiungen bei der Einfuhr". Darum geht es hier ja wohl nicht. Das Verzeichnis Z 8101 kenne ich nicht, § 25c USTG hingegen schon und der deckt sich in meiner Interpretation eben nicht mit Deiner.

BIOSHOCK hat Folgendes geschrieben:

Die 250% Wertgrenze gilt NUR für Gold-/Silberprodukte die KEIN gesetzliches Zahlungsmittel sind, z.B. Medallien oder außer Kurs gesetzte Zahlungsmittel. Die 200 Euro Münze kann von mir aus 10.000 € kosten, das ändert nichts an der Besteuerung. Sie bleibt steuerfrei.


Eben diese explizite Auschließung von nicht gesetzlichen Zahlungsmitteln kann ich in den Verordnungen nicht finden.

Für mich stellt sich die Sache so dar:

Nach §25c, Abs. 1 UStG ist "Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold...steuerfrei".
In Abs. 2.2 wird Anlagegold definiert als "Goldmünzen, die... in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt".

Zum einen sind damit 200€ Münzen, die ja gesetzl.Zahlungsmittel sind, eingeschlossen und zum anderen gilt die Umsatzsteuerbefreiung nur solange wie die Kriterien von Abs 2.2 eingehalten werden. D.h. wenn der Preis der Münze den Offenmarktwert des Goldgehaltes um mehr als 80% übersteigt, fällt sie aus der USt-Befreiung und es müßte der volle 19%ige MWSt-Satz gelten, solange nicht Gegenteiliges bestimmt wird.

Eine gegenteilige Bestimmung wird in §12, Abs. 1 Nr.1 definiert, wonach sich "Die Steuer ermäßigt auf sieben Prozent für .. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;"

In Anlage 2, Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc des UStG findet sich der Gegenstand der uns interessiert, nämlich:

"Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt"

Und damit scheint mir doch eindeutig, daß die Goldeuromünzen umsatzsteuerrechtlich so behandelt werden müßen wie es in dem verlinkten Artikel dargestellt wurde.



So, das war aber jetzt viel Text.

Nur der Richtigkeit halber: Die von dir zitierte Passsage Nr. 54 -cc) steht nicht in der Anlage 2 zum UstG, sondern ist in der Anlage zu § 12 UStG abgedruckt.

Es reicht aber nicht nur ins reine Gesetz zu blicken. Man muß auch immer die Durchführungsbestimmungen mit beachten. Und da ist nun ganz klar geregelt, dass die 250 % Regelung NICHT für Anlagegold und Anlagesilber gilt. Anlagegold ist eindeutig im Verzeichnis Z 8101 Anl. b geregelt. Dort sind auch die 100 Euro-Münzen genannt.
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Silber und Gold Forum Forum-Startseite » Silber und Gold allgemein / aktuelles zurück 1 2 
Seite 2 von 2


 


Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Kontakt  |  Hilfe/FAQ  |  Bei uns werben  |  Link zu uns!  |  Presse  |  Impressum
Copyright © 2007-2012 by Silber.de - Alle Rechte vorbehalten.
Konzept, Gestaltung und Struktur, sowie insbesondere alle Grafiken und Texte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.