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Edelmetallkauf, Gewerbe und Finanzamt
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Beitragvom: 10.09.2010, 06:22 Nach oben Nach unten
Kinopio
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Moin moin,

ich bin mir fast sicher, daß das Thema schon einmal besprochen wurde. Leider kann ich im Forum nichts dazu finden. Google war auch nicht sehr ergiebig.

Kann man EM Käufe als Gewerbetreibender als Ausgabe verbuchen um die Einnahmen zu drücken?

LG, Kinopio
vom: 10.09.2010, 06:22 Nach oben Nach unten
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Beitragvom: 10.09.2010, 07:05 Nach oben Nach unten
Lunarjäger
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Das würde mich auch mal echt intressieren
smilie_22
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Beitragvom: 10.09.2010, 07:45 Nach oben Nach unten
Kursprophet
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Denkbar ,dennoch bezweifle ich das das möglich ist wenn das Gewerbe nichts mit EM Handel zu tun hätte , aber wissen tue ich es auch nicht ! Rolling Eyes
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Beitragvom: 10.09.2010, 08:14 Nach oben Nach unten
fisi2000
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Schliesse mich an, sehr interessante Frage!
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Beitragvom: 10.09.2010, 08:20 Nach oben Nach unten
Kinopio
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Da war was mit Rücklage in EM bilden oder so, aber ich bin nicht sicher.

LG, Kinopio
Beitragvom: 10.09.2010, 10:54 Nach oben Nach unten
svcd
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Also ich bin kein Steuerberater. Im Zweifelsfall solltest du ihn Fragen.

Mein gesunder Menschenverstand sagt aber das dies nicht möglich ist.

Du hast wenn du Edelmetalle kaufst ja keine Ausgaben sondern musst den Wert des Edelmetalls in dein Anlagevermögen buchen.
Im Prinzip ist das ja nichts anderes als wenn du einen Artikel den du weiterverkaufst in dein Lager holst. Auch damit kannst du keine Gewinne drücken.
Das Edelmetall wird ja nicht wirklich verbraucht. Gefühlt ist das nichts wirklich anderes als ein Wareneinkauf. (Ausser das das Finanzamt evtl. fragt wofür di denn für dein gewerbe das Edelmetall benötigst).

Abschreiben kannst du das Metall wohl auch nicht weil du es nicht für deine Tätigkeit brauchst und eine Weetminderung durch Abnutzung ja offensichtlich auch nicht vorliegt.

Wenn es so einfach wäre Gewinne zu drücken würde kein Edelmetallhändler je Steuern zahlen.

Mein Tip suche Dir einen guten Steuerberater. Wenn du solche Fragen hier postets hast du keinen Smile

Gruß

SVCD
Beitragvom: 10.09.2010, 11:13 Nach oben Nach unten
svcd
500 g Barren Mitglied


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Noch was.

Auch andere Konstruktionen machen wohl wenig Sinn.
Die Idee, wenn man große Summen investieren möchte, ein Gewerbe (Edelmetall an und Verkauf) zu gründen um sich die Umsatzsteuer zu sparen funktioniert auch nicht so toll.

Du buchst dann das EM in dein Lager und erhältst die Umsatzsteuer (7% auf Silbemünzen) vom Finanzamt zurück. Erstmal toll das Smile

Allerdings musst du beim Verkauf dann auch die Umsatzsteuer (auf den dann hoffentlich höheren Betrag) abführen. Ergo dürfte das unter dem Strich nicht wirklich was bringen sondern langfristig Geld kosten. Ausserdem musst du jährlich dein Lager offen legen. Und kannst so evtl. besteuert werden oder dein EM kann per Gesetz theoretisch auch eingezogen werden. Ach ja wenn du das Geld dir wieder Privat zurücküberweisen möchtest geht das auch nur via Gehalt (das ist zu versteuern) oder über Ausschüttung (auch das musst du bei der Steuererklärung angeben. Du zahlst folglich Steuern auf dein eigenes Invest. keine gute Idee.

Kaufe daher lieber privat und anonym. Zahl die 7% Mwst-steuer. (Bei einem Fonds hast du ja auch Ausgabeaufschlag Smile) dafür ist das Geld erstmal dem Zugriff des Finanzamtes auf weiteres entzogen.

Kursgewinne sind aktuell steuerfrei und wenn sich das tatsächlich jemals ändert wird es wohl für Alteinlagen Ausnahmen geben.
Wenn der große Crash tatsächlich kommen sollte und Gold und Silber ab einer bestimmten Menge tatsächlich abzugeben sind. (Gab es das letzte mal in den 30er Jahren in den USA) hast du es mittlerweile halt wahrscheinlich schon weiterverkauft und das Geld ausgegeben.

Es wird schwer fallen das Gegenteil zu beweisen sofern nur du weisst wo das Zeug lagert. (Ausser man hat es halt bei der Bank im Schliessfach dann kann man wohl nix machen)

Unterhalb von 6-stelligen Summen sind solche Überlegungen mit Gewerbe anmelden und co um Steuern zu sparen aber einfach zu aufwändig und unterm Strich nicht lohnend. Da steht man mit einem Bein im Gefängnis für ein paar mickrige Kröten mögliche Steuerersparnisse.
Wenn man darüber anlegen möchte sucht man sich einen guten Steuerberater und befolgt dessen Ratschläge das Geld legal anzulegen.
Beitragvom: 10.09.2010, 11:50 Nach oben Nach unten
MapleHF
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... die Steuerlast läßt sich natürlich mit Edelmetallen durch AfA auf dieselben nicht drücken. Würde auch langfristig nichts bringen, weil dadurch ja der Buchwert sinken würde und dann beim Verkauf die Differenz vom Verkaufspreis zum Buchwert als Gewinn versteuert werden müßte.

Allerdings lassen sich Gewinne verschieben.

Beispiel: Wenn die Fa. z.B. 50 oder 100.000 € aufs Termingeld legt, müssen die Zinsen sofort bei Ausschüttung versteuert werden.

Legt die Fa. das Geld in Edelmetalle an, so sind die Wertsteigerungen "Stille Reserven", eine Versteuerung des Gewinns ist erst fällig, wenn die Edelmetalle mit Gewinn verkauft werden.

Auch hier läßt es sich steuern, wieviel Gewinn man versteuert, wenn man verschiedene Einstandspreise hat.

Üblicherweise gilt ja "first in - first out". Wenn man aber z.B. in einem Jahr nur kg-Barren kauft (MWSt. spielt ja keine Rolle), das nächste Jahr nur 5 kg- Barren usw. läßt sich klar abgrenzen, was in welchem Jahr zu welchem Preis gekauft wurde. Wenn man nun beim Verkauf das später, teurer gekaufte Edelmetall zuerst verkauft, ist auch der steuerliche Gewinn niedriger.

Natürlich ist eine Privatanlage immer vorzuziehen für die persönliche Absicherung. Aber auch für eine Fa. kann eine Vorsorge für schlechte Zeiten nicht verkehrt sein, wenn entsprechende Liquidität vorhanden ist (in dem Fall wären die Gewinne dann unter Umständen steuerneutral, weil sie ja in schlechten Zeiten steuerlich mit Verlusten verrechnet werden könnten).

Zudem ist z.B. bei einer GmbH auch das Investitionsvolumen größer, weil ja der volle Betrag investiert werden kann. Bei einer Privatinvestition stünde nur der, um die Kapitalertragsteuer verminderte, Ausschüttungsbetrag zur Verfügung. Hinzu kommt, dass man ja nur den Nettobetrag ohne MWSt. investiert, weil diese ja innerhalb eines Monats zurückfliest. Und man ist beim Verkauf nicht auf den Privatmarkt angewiesen, weil man an einen Händler zum Nettopreis zuzügl. MWSt. verkaufen kann.

Aber das Ganze macht IMHO nur Sinn, wenn man einen bestehenden Gewerbetrieb zusätzlich absichern möchte, oder im Betrieb vorhandene Liquidität vor einem eventuellen Crash sichern möchte. Nur für den Edelmetallkauf eine Fa. zu gründen ist wenig zielführend.

Was die ganze Edelmetallverbotsgeschichte angeht, denke ich, dass Edelmetalle in gewerblicher Hand sicherer sind, als in privater Hand. Den Privatmann wird man schröpfen wo es geht, den Gewerbebetrieb mit seinen Arbeitsplätzen will man behalten. Daher denke ich, dass man hier, wie z.B. auch bei der Erbschaftssteuer, etwas großzügiger ist. Gerade bei Silber, das ja auch ein Industriemetall ist, dürfte es wohl deutlich leichter sein den privaten Besitz zu verbieten, als den gewerblichen. Wobei ich generell die Wahrscheinlichkeit solcher Verbote als gering ansehe.

MapleHF
Beitragvom: 10.09.2010, 12:27 Nach oben Nach unten
detonic96
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könnte das Unternehmen nicht einen Kredit an die Privatperson geben, natürlich mit niedrigem zins, und diese kauft dann das silber? müsste zwischen unternehmen und unternehmer doch gehen oder?
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Beitragvom: 10.09.2010, 12:32 Nach oben Nach unten
fisi2000
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Beitragvom: 10.09.2010, 12:51 Nach oben Nach unten
Fellmann
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fisi2000 hat Folgendes geschrieben:
Oder noch eine Idee:

- Gründe einen Verein
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- Dann kauft das Unternehmen Edelmetalle und spendet dieses an den Verein
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Kenne jemanden, der macht das genau so seit 12 Jahren und funktioniert blendend!


Das is ja ne ganz üble Nummer.

Der Verein hat eine Satzung und einen Vereinszweck. Folglich müssen alle Ausgaben dem Vereinszweck dienen. Die Gemeinnützigkeit wird deinem Freund dann sicherlich bei der nächsten Prüfung entzogen und er bekommt eine Anzeige. Aber selbst wenn nicht:

Wie will er das Vermögen dem Verein wieder entziehen? Wie gesagt über die Vereinsausgaben ist das nicht möglich...
Beitragvom: 10.09.2010, 13:39 Nach oben Nach unten
a.lipschitz
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[quote="Kinopio"]Kann man EM Käufe als Gewerbetreibender als Ausgabe verbuchen um die Einnahmen zu drücken?[/quote]

Das ist eigentlich gar nicht so schwierig. Man gründet einen Edelmetallhandel (Gewerbeanmeldung, erlaubnisfrei aber überwachungsbedürftig gem. § 38 GewO) und erstellt eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, d.h. keine Bilanzierung. Das darf man, so lange man unter 500.000 Euro Umsatz und unter 50.000 Euro Gewinn im Jahr macht (§ 141 AO).

Man kann dann alle Edelmetallkäufe als Wareneinkauf sofort gewinnmindernd abziehen (dabei MWSt als Vorsteuer geltend machen!), da bei der EÜ-Rechnung kein Warenbestand bilanziert wird.

Aber jetzt wird es schwierig, nämlich wie holt man das EM aus dem Betriebsvermögen wieder raus?

Verkauf bringt nichts, weil umsatzsteuerpflichtig und Gewinn einkommen- und gewerbesteuerpflichtig. Eine Spekulationsfrist wie in § 23 EStG gibt es nur für Privatverkäufe.

Privatentnahme bringt auch nichts, weil ebenfalls umsatzsteuerpflichtig und die Entnahme zum Teilwert bzw. Anschaffungskosten dem wieder Gewinn hinzugerechnet wird (ggf. kann aber die Steuerschuld in ein anderes, günstigeres Jahr verschoben werden).

Unternehmensverkauf als Ganzes ist zwar umsatzsteuerfrei, aber der Erlös ist grundsätzlich wieder eine Einnahme.

Unternehmensaufgabe und Überführung der EM ins Privatvermögen ist grundsätzlich wie Privatentnahme. Wenn man viel Glück hat und das Finanzamt die Aufgabebilanz nur für Anlagevermögen prüft, dann fällt man vielleicht mit geringfügigen EM-Entnahmen nicht auf, was ich aber bei einem EM-Handel für sehr unwahrscheinlich halte.
Letzteres gilt auch für den sog. "Warenschwund", also man kauft z.B. 1kg Gold, verkauft 200 gr und hofft darauf, dass der Restbestand niemals überprüft wird, bzw. begründet einen Minderbestand dann als "Fehlkauf" ("Ich habe für .999 bezahlt und hinterher war es nur .333"). Glaubt nur selten ein Prüfer, wenn man es in größerem Umfang betreibt und ist zudem Steuerhinterziehung. Ähnlich wie: 20 Krügerrands werden angekauft, 19 weiterverkauft, einer ist "verschwunden".

Beim Goldankauf von Privat (Bruch- bzw. Schmelzgold) können schon eher mal ein paar Gramm "wegkommen" bzw. Scheideverluste auftreten, wobei das gezielte "Wegkommen" natürlich auch als Steuerhinterziehung auszulegen sein kann.

Ansonsten kann man EM-Käufe natürlich auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb als Betriebsausgabe ansetzen, wenn diese Ausgabe durch den Betrieb veranlasst wurde. Große Beträge lassen sich dabei aber vermutlich meist nicht begründen.

Jeder Unternehmer muss prinzipiell auch eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen, damit die Betriebsausgaben als solche steuerlich anerkannt werden. Ergangene Steuerbescheide mit Verlustausweis stehen in der Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, also da kann später noch was kommen, wenn man ein Jahr mal mit Verlust (mehr angekauft als verkauft) abschließt. Dann kommt dafür ggf. im nächsten Jahr die Frage: Und wo ist der Restbestand?

Ergo: Kleinere, steuerlich legale Gestaltungsmöglichkeiten lohnen sich nur bei sehr großen Summen und wenn man auch wirklich mit EM handelt. Ansonsten ist Privatkauf aus versteuertem Einkommen und dafür steuerlich problemloser Verkauf meiner Ansicht nach meist besser.
Beitragvom: 10.09.2010, 13:55 Nach oben Nach unten
fisi2000
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smilie_14

Sehr ausführlich, vielen Dank!
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Beitragvom: 10.09.2010, 15:51 Nach oben Nach unten
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fisi2000 hat Folgendes geschrieben:
smilie_14

Sehr ausführlich, vielen Dank!


dem schließe ich mich an, danke smilie_01

Ich habe auch gar kein Gewerbe, hab nur mal laut gedacht, weil sowas is ja ggf. schnell angemeldet.

LG, Kinopio
Beitragvom: 10.09.2010, 17:14 Nach oben Nach unten
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Die Idee mit Vereinsgründung hatte ich hier auch schon mal , allerdings eher als Joke , gepostet !
Klar , Grundsätzlich Verein gründen und 7 % sparen bzw sogar 19% bei Barren Platin usw
aber ich glaube sobald da ein entsprechender Betrag angehäuft ist brennt der Kassenwart durch ! smilie_20
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