Silber.de Startseite
 
Forum-Startseite     |   |   |   |  

ebay streicht Startgebühr für private Auktionen bis zum 30.4
Neue Antwort erstellen    Silber und Gold Forum Forum-Startseite » Schnäppchen und Tages-Tiefstpreise 1 2 3 4 5 weiter 
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Beitragvom: 18.01.2012, 00:19 Nach oben Nach unten
dr.exe
500 g Barren Mitglied


Anmeldedatum: 18.07.2011
Beiträge: 872
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beruf: PC-Futzi
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
http://www.zdnet.de/news/41559442/e....uer-private-auktionen.htm

ob die wohl umsatzproblme haben? waren die zahlen des letzten jahres so schlecht^^, wie wird sich das auf die preise auswirken? wird man wieder das ein oder andere schnäppchen schießen können?
vom: 18.01.2012, 00:19 Nach oben Nach unten
Anzeigen





Beitragvom: 18.01.2012, 00:28 Nach oben Nach unten
numerobis
Silber-Guru


Anmeldedatum: 28.06.2011
Beiträge: 2145
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Wohnort: Hie+da,dennoch Heimat statt Standort!
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
So erfolgreich wie die Kunden verprellt haben(sowohl Käufer als auch Verkäufer)kehre ich da nicht einmal zurück wenn die noch Geld dazulegen!
_________________
Tam diu Germania vincitur

Freiheit für Schottland
Beitragvom: 18.01.2012, 00:48 Nach oben Nach unten
Satori
500 g Barren Mitglied


Anmeldedatum: 23.10.2009
Beiträge: 793
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Wohnort: BW
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ne, in diesem Aktion-Zeitraum wird man kein Schnapper machen können. Da werden alle Verkäufer schön mit Startgebot reingehen.

Satori
_________________
Erfolgreich getauscht/gehandelt hier im Forum: 4x

Wenn ich über's Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er.
(Berti Vogts)
Beitragvom: 18.01.2012, 00:58 Nach oben Nach unten
SuperLunar
1 kg Barren Mitglied


Anmeldedatum: 25.11.2008
Beiträge: 1089
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zitat:
Der Kissinger Richter war der Ansicht, Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei Ebay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. Für die Frankfurter Richter bewegt sich ein Ebay-Nutzer, der 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten tätigt, im Grenzbereich, in dem sowohl privater wie auch geschäftlicher Verkehr denkbar ist. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2001 erklärt 39 Verkäufe in fünf Monaten bei Ebay zum "Handeln im geschäftlichen Verkehr".
und
Außerdem weist Gronen darauf hin, dass das Finanzgericht Baden-Württemberg gerade erst ein Ehepaar, das binnen dreieinhalb Jahren mehr als 1200 Verkäufe über Ebay abgewickelt hat - ausschließlich gebrauchte Haushaltsgegenstände und Stücke aus Sammlungen -, verpflichtet hat, für die Verkaufserlöse Umsatzsteuer zu entrichten.
-meiner Meinung nach ein Unding smilie_18

für alle die mal planen Ihre Schätze bei ebay zu vertickern.
Da sind wir mit unserem Forum doch recht gut dran, nur sollte man auch hier nicht zuviel BW hinterlasen smilie_01
Denkt dran, der Staat ist Pleite!
_________________
GELUKKIGE KOE GEEFT MEER MELK
Beitragvom: 18.01.2012, 01:07 Nach oben Nach unten
Satori
500 g Barren Mitglied


Anmeldedatum: 23.10.2009
Beiträge: 793
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Wohnort: BW
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Genau, aber wer keine BW hat (oder wenige) kann auch hier nicht alles kaufen. smilie_16

Satori
_________________
Erfolgreich getauscht/gehandelt hier im Forum: 4x

Wenn ich über's Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er.
(Berti Vogts)
Beitragvom: 18.01.2012, 01:07 Nach oben Nach unten
Argonaut
½ Unze Mitglied


Anmeldedatum: 05.10.2011
Beiträge: 9
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@SuperLunar: Diese Urteile bringen mich zu einer Überlegung, vielleicht ist ja hier ein Jurist anwesend, der das kommentieren kann.

Nehmen wir an, ich habe vor, ausnahmslos alle Haushaltsgegenstände nach einer gewissen Nutzungszeit wieder zu verkaufen, dann wären das ja nach den genannten Urteilen umsatzpflichtige private Veräußerungsgeschäfte. Wenn aber von vorneherein die Verkaufsabsicht besteht, wäre dann im Umkehrschluss die Anschaffung nicht vorsteuerabzugsfähig?
Beitragvom: 18.01.2012, 01:25 Nach oben Nach unten
Jarmi
5 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 23.11.2011
Beiträge: 64
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Wohnort: BW
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Argonaut hat Folgendes geschrieben:

Nehmen wir an, ich habe vor, ausnahmslos alle Haushaltsgegenstände nach einer gewissen Nutzungszeit wieder zu verkaufen, dann wären das ja nach den genannten Urteilen umsatzpflichtige private Veräußerungsgeschäfte. Wenn aber von vorneherein die Verkaufsabsicht besteht, wäre dann im Umkehrschluss die Anschaffung nicht vorsteuerabzugsfähig?


Also Jurist bin ich nicht, nur ein Kleinunternehmer, aber wenn du die Sachen anfänglich zu 100% Privat nutzt, kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen. Ich könnt mir höchstens vorstellen, das du theoretisch einen gewissen Anteil an der Vorsteuer geltend machen kannst beim Verkaufszeitpunkt, sprich wenn das Ding in deinen "Firmenbesitz" übergeht.
Beitragvom: 18.01.2012, 01:32 Nach oben Nach unten
Argonaut
½ Unze Mitglied


Anmeldedatum: 05.10.2011
Beiträge: 9
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Also gründe ich eine Firma, die Haushaltsgegenstände beschafft, an Privatpersonen (mich) verleiht, und wieder veräußert. Ich bin mir sicher, dass da irgendwo ein Steuerschlupfloch schlummert.

Vielleicht kann ich mir ja auch meine 2 Andorras verleihen und die 7% einsparen... Wink
Beitragvom: 18.01.2012, 01:40 Nach oben Nach unten
black religion
10 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 18.10.2011
Beiträge: 163
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Wohnort: altes europa
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Argonaut hat Folgendes geschrieben:
Also gründe ich eine Firma, die Haushaltsgegenstände beschafft, an Privatpersonen (mich) verleiht, und wieder veräußert. Ich bin mir sicher, dass da irgendwo ein Steuerschlupfloch schlummert.

Vielleicht kann ich mir ja auch meine 2 Andorras verleihen und die 7% einsparen... Wink


ganz ehrlich, irgendwie so hat das in griechenland auch angefangen.
Beitragvom: 18.01.2012, 02:02 Nach oben Nach unten
Silverlady
10 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 17.12.2011
Beiträge: 290
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Argonaut hat Folgendes geschrieben:
@SuperLunar: Diese Urteile bringen mich zu einer Überlegung, vielleicht ist ja hier ein Jurist anwesend, der das kommentieren kann.

Nehmen wir an, ich habe vor, ausnahmslos alle Haushaltsgegenstände nach einer gewissen Nutzungszeit wieder zu verkaufen, dann wären das ja nach den genannten Urteilen umsatzpflichtige private Veräußerungsgeschäfte. Wenn aber von vorneherein die Verkaufsabsicht besteht, wäre dann im Umkehrschluss die Anschaffung nicht vorsteuerabzugsfähig?


Dazu müsstest du ein Gewerbe anmelden. Dann würde jedoch lt Umsatzsteuergesetz folgender Passus zutreffen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Als Kleinunternehmer kannst du dich von der USt befreien lassen - kannst dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Dafür aber alle Ausgaben gegensetzen, die mit dem Gewerbe zusammenhängen.

alles andere gerne als PN
_________________
Weisheit erwerben ist besser als Gold und Einsicht erwerben edler als Silber - Sprüche 16,16 Bibel
(daran sollte man sich häufiger besinnen)
Beitragvom: 18.01.2012, 12:08 Nach oben Nach unten
durchdenwind
10 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 16.12.2011
Beiträge: 367
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beruf: Koleriker
Wohnort: Rosenheim
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hallo!

Ich habe mal in der Bucht einen Teil meiner Zippo- Feuerzeugsammlung aufgelößt: 130 gebrauchte Zippo in ca. 2 Monaten (Privatverkauf!).

Und schon war`s FA da smilie_50

Und ich glaube, das die bei Münzen noch viel genauer hinschauen Sad
_________________
Jammern ist die einzigste Freude, die ich im Leben noch habe - also laßt mich gefälligst Jammern!!!
Beitragvom: 18.01.2012, 12:17 Nach oben Nach unten
genjajennyjonas
10 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 14.07.2011
Beiträge: 285
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beruf: Nagetierbeauftragte im Ministerium für Informationswiederbeschaffung
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
durchdenwind hat Folgendes geschrieben:
Hallo!

Ich habe mal in der Bucht einen Teil meiner Zippo- Feuerzeugsammlung aufgelößt: 130 gebrauchte Zippo in ca. 2 Monaten (Privatverkauf!).

Und schon war`s FA da smilie_50

Und ich glaube, das die bei Münzen noch viel genauer hinschauen Sad


Ich denke auch, daß ein Finanzamt ab einer bestimmten Menge an Verkäufen bei epay private Verkäufer anschreibt.
Hatte 2009 auch das Problem, da ich eine Fotosammlung versteigert hatte.

Wenn man allerdings nachweisen kann, höhere Preise beim Kauf gezahlt zu haben (Belege) oder die Käufe länger als 10 Jahre her waren (so lange muss man höchstens Rechnungen / Quittungen aufbewahren - gibt bei manchen Sachen kürzere Fristen), reicht eine unterschriebene Erklärung...........das man damals beim Kauf mehr bezahlt hat als der derzeitige Erlös erbracht hat.......edit: dann muss man keine Steuern etc. nachzahlen.
So ist mein Kenntnissstand (kann sich geändert haben). Confused


Zuletzt bearbeitet von genjajennyjonas am 18.01.2012, 12:39, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitragvom: 18.01.2012, 12:22 Nach oben Nach unten
durchdenwind
10 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 16.12.2011
Beiträge: 367
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beruf: Koleriker
Wohnort: Rosenheim
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ja, bei "NEU" würde ich das ja verstehen! Aber gebrauchte Zippo sind ja nun wirklich nur was für Sammler... smilie_18
_________________
Jammern ist die einzigste Freude, die ich im Leben noch habe - also laßt mich gefälligst Jammern!!!
Beitragvom: 18.01.2012, 12:29 Nach oben Nach unten
silberISTsilber
5 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 26.07.2011
Beiträge: 89
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hoi,

wie sieht es mit der höhe des verkaufspreises aus ? Also wenn ich nur wenige auktionen habe aber dafür mehr artikel auf einmal verkaufe z.b. eine große münzsammlung in 5 auktionen verkaufe ?

kommt dann auch das tolleamt hmm ? Shocked

gruß
Beitragvom: 18.01.2012, 12:39 Nach oben Nach unten
durchdenwind
10 Unzen Mitglied


Anmeldedatum: 16.12.2011
Beiträge: 367
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beruf: Koleriker
Wohnort: Rosenheim
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
silberISTsilber hat Folgendes geschrieben:
hoi,

wie sieht es mit der höhe des verkaufspreises aus ? Also wenn ich nur wenige auktionen habe aber dafür mehr artikel auf einmal verkaufe z.b. eine große münzsammlung in 5 auktionen verkaufe ?

kommt dann auch das tolleamt hmm ? Shocked

gruß


Keine Ahnung! Aber auf jedenfall kassiert Ebay mal 9%! smilie_13
Mußt es auf jedenfall aber über einen längeren Zeitraum verteilen. z.B. einen größeren Verkauf pro Monat (würde ich sagen)
Und vielleicht verschiedene Accounts verwenden smilie_16
_________________
Jammern ist die einzigste Freude, die ich im Leben noch habe - also laßt mich gefälligst Jammern!!!
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Silber und Gold Forum Forum-Startseite » Schnäppchen und Tages-Tiefstpreise 1 2 3 4 5 weiter 
Seite 1 von 5


 


Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Kontakt  |  Hilfe/FAQ  |  Bei uns werben  |  Link zu uns!  |  Presse  |  Impressum
Copyright © 2007-2012 by Silber.de - Alle Rechte vorbehalten.
Konzept, Gestaltung und Struktur, sowie insbesondere alle Grafiken und Texte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.